Planung für die Sport- und Freizeitflächen östlich der Altenhöferallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.01.2012, ST 139 Betreff: Planung für die Sport- und
Freizeitflächen östlich der Altenhöferallee Planung für die
Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Im Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg - wurden
Flächen für den Gemeinbedarf - Sportanlage - in erforderlichem Umfang mit dem
Ziel festgesetzt, die Sportanlagen sukzessive mit der steigenden Einwohnerzahl
am Riedberg zu entwickeln und zu realisieren. Die Sportfläche westlich der Altenhöferallee steht
kurz vor der Fertigstellung, erste Teilflächen können voraussichtlich
Januar/Februar 2012 in Betrieb genommen werden. Die bislang ungenutzte Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung - Sportanlage - östlich der Altenhöferallee soll im Zuge der
zunehmenden Einwohnerzahlen im Stadtteil ebenfalls entwickelt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die
Fragen wie folgt:
- 4): Der Abschlussbericht der Sportentwicklungsplanung
Frankfurt am Main wurde in diesem Jahr vorgelegt und vom Magistrat zur Kenntnis
genommen. Dieser Abschlussbericht enthält sowohl eine Bedarfsanalyse auf der
rechnerischen Grundlage einer Bilanzierung von Sport- und Bewegungsräumen als
auch eine Bedarfsanalyse der Sportnachfrage der Bevölkerung für das Stadtgebiet
Frankfurt. Auf der Basis dieser Daten kann gemeinsam mit den Bewohnern und
Bewohnerinnen des Riedbergs eine konkrete Planung für eine Sport-, Freizeit-
und Spielfläche östlich der Altenhöferallee in Angriff genommen werden. 5): Belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Realisierung
und Fertigstellung von Sport- und Freizeitnutzungen östlich der Altenhöferallee
kann der Magistrat derzeit nicht treffen. Die Planung steht in Abhängigkeit zur
weiteren Bevölkerungsentwicklung am Riedberg und sollte die zum Zeitpunkt der
Realisierung aktuell vorhandenen Sport- und Bewegungsbedarfe der Riedberger
Bevölkerung aufgreifen. Für die Zeit des Planungsprozesses hat der Magistrat
einer Zwischennutzung der Fläche für eine Containeranlage als Kindertagesstätte
zugestimmt. Die Nutzung ist vorläufig bis Ende 2015 genehmigt. Die
Containeranlage dient zur Abdeckung der gegenwärtig vorhandenen Bedarfsspitzen
bei der Versorgung des Riedbergs mit diesbezüglichen Betreuungsplätzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.10.2011, V 160
Anregung an
den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1485