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Planung für die Sport- und Freizeitflächen östlich der Altenhöferallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 139 Betreff: Planung für die Sport- und Freizeitflächen östlich der Altenhöferallee Planung für die Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Im Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg - wurden Flächen für den Gemeinbedarf - Sportanlage - in erforderlichem Umfang mit dem Ziel festgesetzt, die Sportanlagen sukzessive mit der steigenden Einwohnerzahl am Riedberg zu entwickeln und zu realisieren. Die Sportfläche westlich der Altenhöferallee steht kurz vor der Fertigstellung, erste Teilflächen können voraussichtlich Januar/Februar 2012 in Betrieb genommen werden. Die bislang ungenutzte Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung - Sportanlage - östlich der Altenhöferallee soll im Zuge der zunehmenden Einwohnerzahlen im Stadtteil ebenfalls entwickelt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: - 4): Der Abschlussbericht der Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main wurde in diesem Jahr vorgelegt und vom Magistrat zur Kenntnis genommen. Dieser Abschlussbericht enthält sowohl eine Bedarfsanalyse auf der rechnerischen Grundlage einer Bilanzierung von Sport- und Bewegungsräumen als auch eine Bedarfsanalyse der Sportnachfrage der Bevölkerung für das Stadtgebiet Frankfurt. Auf der Basis dieser Daten kann gemeinsam mit den Bewohnern und Bewohnerinnen des Riedbergs eine konkrete Planung für eine Sport-, Freizeit- und Spielfläche östlich der Altenhöferallee in Angriff genommen werden. 5): Belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Realisierung und Fertigstellung von Sport- und Freizeitnutzungen östlich der Altenhöferallee kann der Magistrat derzeit nicht treffen. Die Planung steht in Abhängigkeit zur weiteren Bevölkerungsentwicklung am Riedberg und sollte die zum Zeitpunkt der Realisierung aktuell vorhandenen Sport- und Bewegungsbedarfe der Riedberger Bevölkerung aufgreifen. Für die Zeit des Planungsprozesses hat der Magistrat einer Zwischennutzung der Fläche für eine Containeranlage als Kindertagesstätte zugestimmt. Die Nutzung ist vorläufig bis Ende 2015 genehmigt. Die Containeranlage dient zur Abdeckung der gegenwärtig vorhandenen Bedarfsspitzen bei der Versorgung des Riedbergs mit diesbezüglichen Betreuungsplätzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2011, V 160 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1485