Seniorenwohnanlage im Neubaugebiet Leuchte einplanen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST
1399
Betreff: Seniorenwohnanlage
im Neubaugebiet Leuchte einplanen Das Umlegungsverfahren Leuchte
dient der Realisierung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 377 -
Leuchte. Hierbei werden die Grundstücke in der Weise neugeordnet, dass nach
Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung, entsprechend den
Festsetzungen des Bebauungsplans, zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Das geltende
Bauplanungsrecht bleibt hiervon unberührt. Über die Zulässigkeit einer
Seniorenwohnanlage entscheidet die Bauaufsicht im Baugenehmigungsverfahren auf
Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan Leuchte setzt als Art der
baulichen Nutzung entsprechend den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
das Neubaugebiet und die bereits bebauten Gebiete im Geltungsbereich als WA -
Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO fest. Durch die Einschränkung der
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wird die Wohnfunktion besonders gestärkt.
Sofern bei einem Bauvorhaben die dauerhafte Wohnnutzung im Vordergrund steht,
ist diese planungsrechtlich zulässig. Entlang der von Norden nach Osten
verlaufenden Haupterschließungsachse "An der Sandkaute" sieht das
städtebauliche Konzept eine Zeilenbebauung mit höherer Geschossigkeit vor. Hier
besteht hinsichtlich der Baustruktur grundsätzlich die Möglichkeit zur
Unterbringung unterschiedlicher Wohntypen, beispielsweise auch einer
Seniorenwohnanlage. In unmittelbarer Nähe des Neubaugebiets Leuchte
befinden sich bereits die Seniorenwohnanlagen Milseburgstraße 22-30 sowie
Rangenbergstraße 48-50 der Frankfurter Aufbau AG. Diese in die übrige Bebauung
eingestreuten Wohnanlagen verfügen über keinen Betreuungsträger (Betreutes
Wohnen), ermöglichen es aber den Senioren, weiterhin in einem
generationsübergreifenden Wohnumfeld zu leben. Weitere Seniorenwohnanlagen gibt
es in Bergen-Enkheim nicht. Eine Bedarfslage speziell für eine
Seniorenwohnanlage ist nicht bekannt. In neuen Konzepten der Wohnbebauung und
Wohnraumgestaltung werden andere Lösungen für ein altersgerechtes Wohnen
priorisiert als das Konzept der Seniorenwohnanlage (z.B. das vom ABG Konzern
gebaute Mehrgenerationenhaus mit Angeboten für Familien und Senioren auf dem
ehemaligen Areal des Frankfurter Diakonissenhauses). Barrierefrei gestalteter
Wohnraum ermöglicht es älteren Personen, in ihrer gewohnten Umgebung zu
bleiben. Generell sollten die künftigen Wohn- und Geschäftsgebäude nach den
gesetzlichen Vorgaben barrierefrei geplant und gebaut werden. Da im näheren Umfeld bereits Seniorenwohnanlagen
vorhanden sind und heutzutage neuere Konzepte der Wohnbebauung und
Wohnraumgestaltung bevorzugt werden, wird die Errichtung einer
Seniorenwohnanlage im Neubaugebiet Leuchte nicht befürwortet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
31.05.2016, OA 20