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Wilder Müll in Preungesheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1399 Betreff: Wilder Müll in Preungesheim Es trifft zu, dass der vom Ortsbeirat angesprochene Bereich in den letzten Monaten außer-gewöhnlich stark mit illegalen Müllablagerungen belastet worden ist. Zu Punkt 1: Eine Sperrung des Weges ist derzeit, auch wegen Rücksichtnahme auf Anlieger, nicht vor-gesehen. Zu Punkt 2: Die unter diesem Punkt vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits alle angewandt. Zu Punkt 2.1: Die Untersuchung der vorgefundenen Müllablagerungen erfolgte durch die Dienstgruppe "Umwelt und Naturschutz/Abfallrecht" des Ordnungsamtes, Abteilung Stadtpolizei, in Zusammenarbeit mit dem Kriminalkommissariat 61 des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Die professionellen Täter hinterlassen selten verwertbare Spuren. Zu Punkt 2.2: Der in der Anregung des Ortsbeirates benannte Bereich befindet sich außerhalb der sozial kontrollierten Bebauung. Der Bereich wird sporadisch durch die Stadtpolizei und durch Beamte des zuständigen Polizeirevieres 15 bestreift. Die Überwachungsmaßnahmen erbrachten bisher nur sehr wenige Ergebnisse. Eine gezielte und dauerhafte Überwachung ist personalwirtschaftlich leider nicht möglich. Jedoch hat das 15. Polizeirevier eine Erhöhung der Streifentätigkeit zugesichert. Zu Punkt 2.3: Untersuchungen der Fingerabdrücke durch das Kriminalkommissariat 61 ergaben bislang noch keine Fahndungstreffer. Die Auswertung des vorgefundenen Adressmateriales erbrachte ebenfalls noch keinen Fahndungserfolg. Die Auswertung der DNA-Proben ist noch nicht abgeschlossen. Zu Punkt 3: Eine Erhöhung der Bußgelder ist derzeit nicht vorgesehen; sie gelten bereits im Vergleich zu anderen Kommunen als sehr hoch. Jedoch liegt bei umweltgefährdenden Abfallbeseitigungen ein Straftatbestand vor, der zur Einleitung eines entsprechenden Strafverfahrens führt. Das Problem liegt letztlich darin, einen Ermittlungsansatz zu finden, der zur Überführung der Täterinnen und Täter führt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2326

Verknüpfte Vorlagen