Wilder Müll in Preungesheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST
1399
Betreff: Wilder Müll in
Preungesheim Es trifft zu, dass der vom
Ortsbeirat angesprochene Bereich in den letzten Monaten außer-gewöhnlich stark
mit illegalen Müllablagerungen belastet worden ist. Zu Punkt 1: Eine Sperrung des Weges ist derzeit, auch wegen
Rücksichtnahme auf Anlieger, nicht vor-gesehen. Zu Punkt 2: Die unter diesem Punkt vorgeschlagenen Maßnahmen
wurden bereits alle angewandt. Zu Punkt 2.1: Die Untersuchung der vorgefundenen Müllablagerungen
erfolgte durch die Dienstgruppe "Umwelt und Naturschutz/Abfallrecht" des
Ordnungsamtes, Abteilung Stadtpolizei, in Zusammenarbeit mit dem
Kriminalkommissariat 61 des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Die professionellen Täter
hinterlassen selten verwertbare Spuren. Zu Punkt 2.2: Der in der Anregung des Ortsbeirates benannte
Bereich befindet sich außerhalb der sozial kontrollierten Bebauung. Der Bereich
wird sporadisch durch die Stadtpolizei und durch Beamte des zuständigen
Polizeirevieres 15 bestreift. Die Überwachungsmaßnahmen erbrachten bisher nur sehr
wenige Ergebnisse. Eine
gezielte und dauerhafte Überwachung ist personalwirtschaftlich leider nicht
möglich. Jedoch hat das 15. Polizeirevier eine Erhöhung der Streifentätigkeit
zugesichert. Zu Punkt 2.3: Untersuchungen der Fingerabdrücke
durch das Kriminalkommissariat 61 ergaben bislang noch keine Fahndungstreffer.
Die Auswertung des vorgefundenen Adressmateriales erbrachte ebenfalls noch
keinen Fahndungserfolg. Die
Auswertung der DNA-Proben ist noch nicht abgeschlossen. Zu Punkt 3: Eine Erhöhung der Bußgelder ist derzeit nicht
vorgesehen; sie gelten bereits im Vergleich zu anderen Kommunen als sehr
hoch. Jedoch liegt bei
umweltgefährdenden Abfallbeseitigungen ein Straftatbestand vor, der zur
Einleitung eines entsprechenden Strafverfahrens führt. Das Problem liegt letztlich darin, einen
Ermittlungsansatz zu finden, der zur Überführung der Täterinnen und Täter
führt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.06.2013, OM 2326