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Griechisch-orthodoxe Kirche im Grüneburgpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann nicht für Privateigentum/Privatpersonen mittels Hinweistafeln auf Privatbesitz oder religiöse Orte hinweisen. Die Kirchengemeinde kann selbstverständlich auf eigene Kosten und auf eigenem Grundstück Hinweistafeln anbringen. Die Anregung des Ortsbeirates 2 kann somit nicht wie angeregt umgesetzt werden.

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