Griechisch-orthodoxe Kirche im Grüneburgpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann nicht für Privateigentum/Privatpersonen mittels Hinweistafeln auf Privatbesitz oder religiöse Orte hinweisen. Die Kirchengemeinde kann selbstverständlich auf eigene Kosten und auf eigenem Grundstück Hinweistafeln anbringen. Die Anregung des Ortsbeirates 2 kann somit nicht wie angeregt umgesetzt werden.