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Installation einer Fahrradanlage beziehungsweise eines Fahrradständers in der Atzelbergstraße 9-11

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1393 Betreff: Installation einer Fahrradanlage beziehungsweise eines Fahrradständers in der Atzelbergstraße 9-11 Der vom Ortsbeirat neben der Zufahrt zu den Liegenschaften Atzelbergplatz 9-11 vorgeschlagene Standort für Fahrradanlehnbügel ist aufgrund seiner Entfernung von über 50 Metern bis zum eigentlichen Zugang des Atzelbergplatz ungeeignet. Des Weiteren dient die Installation von Fahrradanlehnbügeln nicht der Vermeidung von illegalen Müllablagerungen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Fahrradanlehnbügel an dieser Örtlichkeit ungenutzt bleiben werden. Alternativ zu dem oben genannten Standort für Fahrradanlehnbügel steht im direkten Zugangsbereich des Atzelbergplatzes vor der Liegenschaft Atzelbergstraße 66 eine geeignete Fläche zur Verfügung. Unter Voraussetzung des Einverständnisses des Ortsbeirates, wird der Anregung bei Wahl des Alternativstandortes entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 319

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