Installation einer Fahrradanlage beziehungsweise eines Fahrradständers in der Atzelbergstraße 9-11
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.10.2016, ST 1393 Betreff: Installation einer Fahrradanlage beziehungsweise
eines Fahrradständers in der Atzelbergstraße 9-11 Der vom Ortsbeirat neben der
Zufahrt zu den Liegenschaften Atzelbergplatz 9-11 vorgeschlagene Standort für Fahrradanlehnbügel ist
aufgrund seiner Entfernung von über 50 Metern bis zum eigentlichen Zugang des
Atzelbergplatz ungeeignet. Des Weiteren dient die Installation von
Fahrradanlehnbügeln nicht der Vermeidung von illegalen Müllablagerungen. Dies insbesondere vor
dem Hintergrund, dass die Fahrradanlehnbügel an dieser Örtlichkeit ungenutzt
bleiben werden.
Alternativ zu dem oben genannten
Standort für Fahrradanlehnbügel steht im direkten Zugangsbereich des Atzelbergplatzes vor der
Liegenschaft Atzelbergstraße 66 eine geeignete Fläche zur Verfügung. Unter Voraussetzung des Einverständnisses des
Ortsbeirates, wird der Anregung bei Wahl des Alternativstandortes
entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.07.2016, OM 319