Parkfläche für Motorroller und Motorräder in der Ziegenhainer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST
1391
Betreff: Parkfläche für
Motorroller und Motorräder in der Ziegenhainer Straße Die Straßenverkehrs-Ordnung
unterscheidet in Bezug auf die Parkvorschriften nicht zwischen Krafträdern
und anderen Kraftfahrzeugen. Daher müssen mit Krafträdern reguläre Parkplätze
zum Parken angefahren werden. Die auf dem Seitenstreifen abgestellten
Krafträder sind somit bereits ordnungsgemäß zum Parken abgestellt. Aufgrund der angespannten Parkplatzsituation in
diesem Bereich sollten weiterhin auch alle Kfz-Führenden die Chance haben, dort
zu parken. Aus diesem Grund sieht der Magistrat von der Einrichtung von
Kraftrad-Parkplätzen ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.04.2017, OM 1571