Parkfläche für Motorroller und Motorräder in der Ziegenhainer Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1391
Betreff: Parkfläche für Motorroller und Motorräder in der Ziegenhainer Straße Die Straßenverkehrs-Ordnung unterscheidet in Bezug auf die Parkvorschriften nicht zwischen Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen. Daher müssen mit Krafträdern reguläre Parkplätze zum Parken angefahren werden. Die auf dem Seitenstreifen abgestellten Krafträder sind somit bereits ordnungsgemäß zum Parken abgestellt. Aufgrund der angespannten Parkplatzsituation in diesem Bereich sollten weiterhin auch alle Kfz-Führenden die Chance haben, dort zu parken. Aus diesem Grund sieht der Magistrat von der Einrichtung von Kraftrad-Parkplätzen ab.