Bürgersteig im Frohn-Grundweg auf der rechten Seite bis zum Haus Nordring 101
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1391
Betreff: Bürgersteig im Frohn-Grundweg auf der rechten Seite bis zum Haus Nordring 101 Erhöhte Kantensteine zu setzen ist aus technischen Gründen nicht möglich, da durch den Höhenversatz im Gelände keine Stabilität erreicht werden kann, weil neben der provisorisch ausgebauten Verkehrsfläche ein verrohrter Graben verläuft. Der Magistrat hat Kontrollen des absoluten Halteverbotes in dem Frohn-Grundweg veranlasst. Anregung vom 14.02.2012, OA 148