Bürgersteig im Frohn-Grundweg auf der rechten Seite bis zum Haus Nordring 101
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST
1391
Betreff: Bürgersteig im
Frohn-Grundweg auf der rechten Seite bis zum Haus Nordring 101 Erhöhte Kantensteine zu setzen ist aus technischen
Gründen nicht möglich, da durch den Höhenversatz im Gelände keine Stabilität
erreicht werden kann, weil neben der provisorisch ausgebauten Verkehrsfläche
ein verrohrter Graben verläuft. Der Magistrat hat Kontrollen des absoluten
Halteverbotes in dem Frohn-Grundweg veranlasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung vom 14.02.2012, OA 148