Neubaugebiet Atterberry: Wie ist der Stand der Abwicklung mit der Firma Paul Sahle Immobilien KG?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2009, ST
1391
Betreff: Neubaugebiet
Atterberry: Wie ist der Stand der Abwicklung mit der Firma Paul Sahle
Immobilien KG? Zu 1. bis 3.:
Der Magistrat hat
mit den Firmen Paul Sahle Immobilien KG und IHR HAUS Sahle Massivbau GmbH einen
städtebaulichen Vertrag für die Neubebauung der ehemaligen US-Housings
Atterberry und Betts geschlossen. Danach verpflichten sich die beiden Firmen
zur Mitfinanzierung einer Grundschule, von drei Kindertageseinrichtungen (davon
eine in Betts), eines Jugendclubs und eines Alten- und Bürgertreffs. Abgesehen
von einer Kindertagesstätte handelt es sich dabei um
Mitfinanzierungsverpflichtungen, die dann erfüllt werden müssen, wenn die Stadt
die genannten Einrichtungen realisiert. Der Zeitpunkt der Realisierung wird
dabei von der Stadt bestimmt. Von diesen sozialen
Infrastruktureinrichtungen wurde die Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet
Betts bereits fertig gestellt. Die Planungen für zwei Kindertageseinrichtungen
mit jeweils fünf bzw. sechs Gruppen sowie für eine dreizügige Grundschule im
Neubaugebiet Atterberry sind inzwischen abgeschlossen und werden zurzeit
umgesetzt. Die drei Einrichtungen werden voraussichtlich Ende 2010 fertig
gestellt sein. Der Alten- und Bürgertreff wurde im Erdgeschoss der Randbebauung
eingerichtet und ist unter der Bezeichnung "Paulinum an der Friedberger Warte -
Zentrum für ein aktives Miteinander" seit Ende August 2009 in Betrieb. Für den
Jugendclub wird zurzeit eine Standortprüfung (ehemalige Heizzentrale in Betts)
durchgeführt. Der Magistrat hat zusätzlich zum
städtebaulichen Vertrag einen Erschließungsvertrag geschlossen. Danach
verpflichten sich die Firmen Sahle, alle Erschließungsmaßnahmen im
Vertragsgebiet einschließlich der öffentlichen Grünflächen - Parkanlagen und
Bolzplatz - auf eigene Kosten herzustellen und nach Fertigstellung
an die Stadt zu übereignen. Die Fertigstellung und Übereignung werden erfolgen,
sobald sämtliche Hochbaumaßnahmen abgeschlossen sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.06.2009, OM 3385
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2012, OM 1156