Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessern
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 138
Betreff: Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessern Die Straße Hinter den Ulmen ist zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Nußzeil eine von der Eschersheimer Landstraße abfließende Einbahnstraße. An der Einmündung der Ludwig-Richter-Straße sowie der Klauerstraße ist dies durch Verkehrszeichen (VZ) 267 (Verbot der Einfahrt) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie VZ 220-10 (Einbahnstraße) StVO ausreichend beschildert. Am linken Fahrbahnrand parken die Fahrzeuge zudem durchgängig in Längsrichtung. Der Einbahnstraßencharakter ist hieraus deutlich erkennbar. Bei der vom Ortbeirat angesprochenen Problematik handelt es sich demnach um absichtliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, welchem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht begegnet werden kann.