Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST
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Betreff: Hinter den Ulmen -
Beschilderung verbessern Die Straße Hinter den Ulmen ist
zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Nußzeil eine von der
Eschersheimer Landstraße abfließende Einbahnstraße. An der Einmündung der
Ludwig-Richter-Straße sowie der Klauerstraße ist dies durch Verkehrszeichen
(VZ) 267 (Verbot der Einfahrt) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie VZ 220-10
(Einbahnstraße) StVO ausreichend beschildert. Am linken Fahrbahnrand parken die Fahrzeuge zudem
durchgängig in Längsrichtung. Der Einbahnstraßencharakter ist hieraus deutlich
erkennbar. Bei der vom Ortbeirat angesprochenen
Problematik handelt es sich demnach um absichtliches Fehlverhalten einzelner
Verkehrsteilnehmender, welchem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln
nicht begegnet werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2016, OM 834