Umbau des Kreisverkehrs an der Straße Zur Kalbacher Höhe
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 138
Betreff: Umbau des Kreisverkehrs an der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Kreisverkehr Zur Kalbacher Höhe / Am Bonifatiusbrunnen entspricht den gültigen Regelwerken. Das Befahren der begrünten Kreisinsel ist durch den Einsatz von Schutzelementen (Blockgestein) und die Anordnung der Beschilderung (Zeichen 211 StVO) sowie die Einfassung der Kreisinsel durch Hochbordsteine weitestgehend ausgeschlossen. Die Breite des Kreisringes, der in einen Innenring mit Großpflaster und die eigentliche Kreisfahrbahn mit Asphaltdecke unterteilt ist, wurde in Abhängigkeit vom Außendurchmesser gewählt und gewährleistet die Befahrbarkeit des Kreises auch für größere Fahrzeuge. Der Magistrat sieht daher keine Veranlassung für bauliche Veränderungen, wird jedoch prüfen, ob die Auslenkung einfahrender Fahrzeuge durch eine Abmarkierung des Außenringes zur gepflasterten Fläche hin verbessert werden kann.