Film ab, Straße zu, Parkplatz weg - geht das so einfach?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 138
Betreff: Film ab, Straße zu, Parkplatz weg - geht das so einfach? Zu
- Im August und September 2014 fanden in Frankfurt Dreharbeiten der Firma U5 Filmproduktion für die ARD-Spielfilmproduktion "Alles Verbrecher - Leiche im Keller" statt. Für den Bereich des Europaviertels gab es diesbezüglich Erlaubnisse für den 03.und 04.09.
- Zu
- Grundsätzlich ergeht jede Erlaubnis mit umfangreichen Auflagen, von zeitlichen und räumlichen Eingrenzungen bis hin zu Brandschutzauflagen. Zu 3./4. Eine Haltverbotszone für die Produktionsfahrzeuge wurde für die Nordseite der Niedernhausener Straße gegenüber der Häuser 15-33 entlang des Bauzauns beantragt und entsprechend angeordnet. Für eine Spielfilmproduktion ist dies ein vergleichsweise geringer Umfang, da solche Produktionen i.d.R. sehr viele Technik- und Trossfahrzeuge benötigen. Die südliche ( bereits bebaute ) Straßenseite der Niedernhausener Straße war nicht beantragt oder genehmigt. Zu
- Die Verkehrsmaßnahmen wurden durch eine vom Erlaubnisnehmer beauftragte Fachfirma durchgeführt. Zu
- Wegen Dreharbeiten auf der Europaallee war eine Sperrung der Europaallee zwischen Römischer Ring und Stephensonstraße erforderlich, die aber in kurzen ampelgeregelten Intervallen erfolgte, um einen kurzfristigen Verkehrsdurchlass trotz der Dreharbeiten zu ermöglichen. Die Sperrung der Hattersheimer Straße ( im unbebauten kurzen Teilstück zwischen Niedernhausener Straße und Europaallee ) in der Nacht vom
- auf den 05.09.2014 steht damit im Zusammenhang. Zu
- Siehe Antwort zu Frage
- Zu
- Nein. Zu
- Kontrollen durch die Erlaubnisbehörde und die verfahrensbeteiligten Sicherheitsbehörden (Polizei, Stadtpolizei, Branddirektion etc.) bleiben in jedem Falle vorbehalten, sind aber aus personellen wie lagebedingten Gründen nicht flächendeckend darstellbar. Erkenntnisse über Kontrollen im Zusammenhang mit den angefragten Dreharbeiten sind nicht festzustellen. Zu
- Erteilte Erlaubnisse werden stets auch den zuständigen Stellen von Landes- und Stadtpolizei im Wortlaut übermittelt und liegen für den Fall von Rückfragen dort vor. Eine gesonderte Hotline wird nicht betrieben und ist nicht intendiert. Zu
- Die Benachrichtigungspflicht für das Umfeld des Genehmigungsortes liegt beim Erlaubnisnehmer, in diesem Falle der Filmfirma. Entsprechende Auflagen wurden mit der Erlaubnis erteilt. Die Firma U5 Filmproduktion ist in dieser Hinsicht erfahrungsgemäß äußerst gewissenhaft und professionell.