Pförtnerampel für den Frankfurter Bogen
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1387
Betreff: Pförtnerampel für den Frankfurter Bogen Zum heutigen Stand vor der obergerichtlichen Klärung der weiteren Entwicklungen im Komplex Luftreinhaltung / Fahrverbote ist nicht absehbar, ob die in Rede stehende Strategie einer kordonartigen, gezielten Zuflussregelung durch LSA-Programmierung (im zweiten Schritt dann als umfassende umweltsensitive Verkehrsmanagementstrategie) weiterverfolgt wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Oberste Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende Änderung oder veränderte Auslegung der Erlasslage nur dann in Erwägung ziehen wird, wenn diese Maßnahme unter Abwägung von Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit Eingang in die Luftreinhalteplanung des Landes findet. Sollte dieser Fall eintreten, werden seitens des Magistrats natürlich mögliche unerwünschte Effekte planerisch mitbetrachtet und, soweit mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln möglich, vermieden werden. Insgesamt betrachtet würde eine Zuflussregelung natürlich dem Grundsatz "von Innen nach Außen weg" folgen und mithin die Situation auf der Friedberger Landstraße ab Anschlussstelle BAB 661 eher zu entschärfen trachten.