Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST
1387
Betreff: Installation eines
Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher
Landstraße Gelbblinker finden innerhalb des
Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo es besondere Situationen erfordern,
beispielweise bei unübersichtlichen Knotenpunkten oder bei starkem
Fahrzeugverkehr in Beteiligung mit zu Fuß Gehenden. Auf den regelmäßigen
Einsatz von Gelbblinkern soll insbesondere deshalb verzichtet werden, um den
Warneffekt des gelben Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung
abzunutzen.
Die vom Ortsbeirat angesprochene
Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Fahrzeugverkehr jedoch ohnehin gut
einsehbar. Der enge Einmündungsbereich verhindert zudem ein zu schnelles
Abbiegen. Aus den genannten Gründen kann der
Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.07.2016, OM 308