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Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1387

Betreff: Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo es besondere Situationen erfordern, beispielweise bei unübersichtlichen Knotenpunkten oder bei starkem Fahrzeugverkehr in Beteiligung mit zu Fuß Gehenden. Auf den regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll insbesondere deshalb verzichtet werden, um den Warneffekt des gelben Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen. Die vom Ortsbeirat angesprochene Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Fahrzeugverkehr jedoch ohnehin gut einsehbar. Der enge Einmündungsbereich verhindert zudem ein zu schnelles Abbiegen. Aus den genannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.

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