Verbotswidriges Parken in der Kirschwaldstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1386
Betreff: Verbotswidriges Parken in der Kirschwaldstraße In dem Bereich besteht bereits ein Haltverbot gemäß Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die bekannten Behinderungen resultieren aus bewusst ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen im Einmündungsbereich. Zur Verdeutlichung des Haltverbots wird eine Grenzmarkierung (VZ 299 StVO) aufgetragen. Die Städtische Verkehrspolizei verstärkt die sporadischen Kontrollen in der Kirschwaldstraße kurzzeitig. Eine dauerhaft hohe Kontrolldichte ist aus personellen Gründen nicht möglich.