Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Nordend
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST
1386
Betreff: Mehr Rotlicht- und
Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Nordend Zu Rotlichtüberwachung:
Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre
Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer
Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und
die Unfallkommission (UKO) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die
Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie
sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in
kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf
Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen
priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung
eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es
innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die
Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist
erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich
zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die
Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als
förderlich erachtet wird. An den vom Ortsbeirat genannten Kreuzungen liegen
keine rotlichtbedingten Unfallschwerpunkte vor. Zu (mobilen) Geschwindigkeitskontrollen: Die Dienstzeiten der städtischen Verkehrspolizei
liegen zwischen 06:30 Uhr und 22:00 Uhr. Aus diesem Grund ist es nicht
möglich nachts mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Neben den Kriterien, welche der Erlass des
Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport "Verkehrsüberwachung durch
örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" für die Auswahl der
Messstellen vorgibt, müssen auch die örtlichen Gegebenheiten für
Geschwindigkeitskontrollen mit der eingesetzten Messtechnik geeignet sein.
Um auch außerhalb der Dienstzeiten
Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu können, hat die städtische
Verkehrspolizei einen sogenannten Enforcement-Trailer angeschafft. Allerdings
ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei rechtlich um eine stationäre Anlage
handelt, da sie ohne Personal betrieben wird. Als solche müssen die Standorte
nicht nur wie bei mobilen Anlagen gewisse Kriterien erfüllen (wie
insbesondere Unfallschwerpunkt, Unfallgefahrenpunkt oder schutzwürdiger Bereich
wie Schule oder Krankenhaus), sondern bedürfen ferner entsprechend eines
ministeriellen Erlasses eines umfangreichen Genehmigungsverfahrens. Die Anschaffung eines zweiten Enforcement-Trailers
ist bereits in Planung. Es wird jedoch klargestellt, dass diese Beschaffung
lediglich dazu dienen kann die Überwachungsintensität an den bereits
genehmigten 27 Messstellen zu erhöhen. Sollte darüber hinaus die Überwachung
noch intensiver gestaltet werden oder aber die Anzahl der Standorte erhöht
werden sollen, müssten zusätzliche Messkapazitäten erschlossen werden. Für
die Beschaffung zweier zusätzlicher Enforcement-Trailer incl. Ersatz-Akkus
sowie externen Ladegeräts bedürfte es einer Investition von 286.000,-- €
sowie eines zusätzlichen Mitarbeiters für den Betrieb des Trailers und
Auswertung der gefertigten Falldateien. Die vom Ortsbeirat genannten Straßen(-abschnitte)
sind im mobilen Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei enthalten. In der
Nibelungenallee sind bereits zwei Standorte für den Enforcement-Trailer
genehmigt: Richtung Friedberger Landstraße, in Höhe Sporstraße und Richtung
Eckenheimer Landstraße, zwischen der Kreutzerstraße und der
Richard-Wagner-Straße. An der Ecke Nibelungenallee/Eckenheimer Landstraße
befindet sich zudem eine stationäre Überwachungsanlage, welche tagsüber
und nachts sowohl der Rotlicht-, als auch der Geschwindigkeitsüberwachung
dient. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
25.01.2018, EA 102