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Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Nordend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1386 Betreff: Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Nordend Zu Rotlichtüberwachung: Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An den vom Ortsbeirat genannten Kreuzungen liegen keine rotlichtbedingten Unfallschwerpunkte vor. Zu (mobilen) Geschwindigkeitskontrollen: Die Dienstzeiten der städtischen Verkehrspolizei liegen zwischen 06:30 Uhr und 22:00 Uhr. Aus diesem Grund ist es nicht möglich nachts mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Neben den Kriterien, welche der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" für die Auswahl der Messstellen vorgibt, müssen auch die örtlichen Gegebenheiten für Geschwindigkeitskontrollen mit der eingesetzten Messtechnik geeignet sein. Um auch außerhalb der Dienstzeiten Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu können, hat die städtische Verkehrspolizei einen sogenannten Enforcement-Trailer angeschafft. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei rechtlich um eine stationäre Anlage handelt, da sie ohne Personal betrieben wird. Als solche müssen die Standorte nicht nur wie bei mobilen Anlagen gewisse Kriterien erfüllen (wie insbesondere Unfallschwerpunkt, Unfallgefahrenpunkt oder schutzwürdiger Bereich wie Schule oder Krankenhaus), sondern bedürfen ferner entsprechend eines ministeriellen Erlasses eines umfangreichen Genehmigungsverfahrens. Die Anschaffung eines zweiten Enforcement-Trailers ist bereits in Planung. Es wird jedoch klargestellt, dass diese Beschaffung lediglich dazu dienen kann die Überwachungsintensität an den bereits genehmigten 27 Messstellen zu erhöhen. Sollte darüber hinaus die Überwachung noch intensiver gestaltet werden oder aber die Anzahl der Standorte erhöht werden sollen, müssten zusätzliche Messkapazitäten erschlossen werden. Für die Beschaffung zweier zusätzlicher Enforcement-Trailer incl. Ersatz-Akkus sowie externen Ladegeräts bedürfte es einer Investition von 286.000,-- € sowie eines zusätzlichen Mitarbeiters für den Betrieb des Trailers und Auswertung der gefertigten Falldateien. Die vom Ortsbeirat genannten Straßen(-abschnitte) sind im mobilen Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei enthalten. In der Nibelungenallee sind bereits zwei Standorte für den Enforcement-Trailer genehmigt: Richtung Friedberger Landstraße, in Höhe Sporstraße und Richtung Eckenheimer Landstraße, zwischen der Kreutzerstraße und der Richard-Wagner-Straße. An der Ecke Nibelungenallee/Eckenheimer Landstraße befindet sich zudem eine stationäre Überwachungsanlage, welche tagsüber und nachts sowohl der Rotlicht-, als auch der Geschwindigkeitsüberwachung dient. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.01.2018, EA 102