Aufstellung eines Schildes "Tauben füttern verboten" auf dem Buchrainplatz
Stellungnahme des Magistrats
Die Stadtpolizei hat den Buchrainplatz im Juni 2024 mehrmals überprüft. Zu den Kontrollzeitpunkten konnten keine Hinterlassenschaften des Taubenfütterns festgestellt werden. Allerdings stellt der Buchrainplatz einen regelmäßig wiederkehrenden Beschwerdepunkt bei der Fütterung von Tauben dar, obwohl bereits seit dem Jahr 1970 ein generelles Fütterungsverbot im Stadtgebiet gilt. Die Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro geahndet werden. Die Stadtpolizei führt grundsätzlich Kontrollen im Rahmen ihres Streifendienstes und aufgrund von Mitteilungen über Fütterungsroutinen aus der Bevölkerung durch. Wenn die fütternde Person angetroffen wird, ahnden die Bediensteten die Ordnungswidrigkeit stets entschlossen und konsequent. Menschen, die aus falsch verstandener Tierliebe Futter verteilen, lassen sich jedoch erfahrungsgemäß nicht von Verbotsschildern abhalten. Aufgrund der mangelnden Erfolgsaussichten hält der Magistrat die Aufstellung solcher Schilder für nicht zielführend.