Kultur im Ortsbezirk 1: Die Pläne des Kulturdezernates werfen Fragen auf
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- : Siehe Antwort zu Frage
- Zu 2.: Der Magistrat hat sich mit der Grundstückseigentümerin mit Unterstützung von städtischen und externen Immobilienexperten und Gutachtern abgestimmt. Umfassende Studien zur Grundstücksbewertung sind erarbeitet und qualitätsgesichert worden. Bei den Abstimmungen mit der Eigentümerin stellte sich heraus, dass, eine grundsätzliche Einigung vorausgesetzt, der optimistische Übergabezeitpunkt des bebauten Grundstücks angesichts der benachbarten, heute bestehenden Großbaustelle im Jahr 2028 läge. Dann wäre der heutige Gebäudebestand der Eigentümerin weiterhin vorhanden und das Grundstück noch nicht baureif. Abriss-, Baustelleneinrichtungs-, Erd- und Bauarbeiten für die neue Spielstätte können angesichts der komplexen baustellenlogistischen Situation für das unmittelbar benachbarte Ensemble Central Business Tower an der Ecke Neue Mainzer Straße 57-59 / Junghofstraße 27 aller Voraussicht nach nicht parallel erfolgen. Vor dem Hintergrund des desolaten Zustands der Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz ist dieser Zeithorizont für den Beginn der Vorarbeiten für den Neubau einer Spielstätte keine befriedigende Option, zumal die Planbarkeit zusätzlich eingeschränkt würde. Für eine perspektivenreiche Zukunft der Städtischen Bühnen ist der sichere und rasche Umsetzungsbeginn ausschlaggebend. Um eine solche Perspektive schnellstmöglichen Bauens zu gewährleisten, bietet sich die Realisierung von Oper und Schauspiel auf stadteigenem Grund und Boden an. Auch wurde dokumentiert, dass die Eigentümerin an einem Verkauf der Liegenschaft kein Interesse hat. Andere denkbare Modelle wie zum Beispiel Partnerschaften zwischen Stadt und Privatwirtschaft (dabei auch Mietlösungen von Bestellbauten) sind bei einem für Frankfurt derart wichtigen Bauwerk mit daseinsvorsorgebezogener Nutzung keine ökonomisch sinnvolle und nachhaltige Lösung. Zu 3.: Die Schutzsatzung Wallservitut regelt unter anderem, dass die Errichtung von Bauten, welche die Bebauungsgrenze zur Wallanlage hin überschreiten, nur mit Einschränkungen möglich ist. Ausnahmen von den Bestimmungen der Schutzsatzung Wallservitut sind gemäß Paragraph 12 nur im öffentlichen Interesse aufgrund besonderen Gemeindebeschlusses möglich: §1 Wallservitut "Die . . Wallgrundstücke dürfen nach der städtischen Anlage hin nur bis zu der Linie bebaut werden, welche auf dem zugehörigen Plan gelb eingetragen ist (hintere Bebauungslinie)." §12 Wallservitut "Ausnahmen . . können nur im öffentlichen Interesse auf Grund besonderen Gemeindebeschlusses gewährt werden." Das betraf z. B. die "Alte Oper" (1880) und das Schauspielhaus (1902). Zu 4.: Für die Neubauplanung der "Zukunft der Städtischen Bühnen" wurden vom Institut für Klima- und Energiekonzepte (INKEK) die Standortvarianten stadtklimatisch analysiert, verglichen und gutachterlich beurteilt. Die Betrachtungen durch INKEK umfassen den Einfluss möglicher Neubauten auf die Vegetation, die Auswirkungen auf eine potenzielle Kühlung nehmen könnte, sowie Verschattung, Belüftung und das Überwärmungspotenzial. Neben den zu erwartenden Effekten am Standort selbst wurden die Einflüsse auf die Umgebung eingeordnet, um auch Aussagen hinsichtlich stadtklimatischer Chancen zu formulieren. Zusammenfassend kommt die Bewertung der stadtklimatischen Wirkung zu folgendem Ergebnis: Variante 1 (Willy-Brandt-Platz Oper mit Werkstätten und Probebühnen / Wallanlage Schauspiel mit Probebühnen plus externes Lagerzentrum): Durch die Intensivierung der Bebauungssituation im Bereich Willy-Brandt-Platz kommt es zu einer Verknüpfung der Überwärmungsgebiete (Bahnhofsviertel - Innenstadt), der Pufferbereich der Wallanlagen geht im südlichen Bereich verloren. Kleinräumliche Wechselwirkungen Wallanlage - Main werden durch die neue Barriere Willy-Brandt-Platz unterbunden. Nachteil: Großflächige Versiegelung / Bebauung parkähnlicher Strukturen der Wallanlagen. Variante 2 (Willy-Brandt-Platz Schauspiel mit Werkstätten und Probebühnen / Neuer Mainzer Straße Oper mit Probebühnen plus externes Lagerzentrum): Geringe Intensivierung und westliche Erweiterung der Wärmeinsel "Neue Mainzer Straße" und geringe Reduzierung des wichtigen Puffer- und Übergangsklimatops. Kein negativer Einfluss auf die Belüftung. Vorteil: Ort mit Bestandsgebäuden wird genutzt, keine weitere Versiegelung im relevanten Rahmen. Neubau (Schauspiel) am Willy-Brandt-Platz kann zu einer Verbesserung der klimatischen Situation im Vergleich zum Bestand führen. Variante 4 (Willy-Brandt-Platz Doppelanlage mit Probebühnen plus externes Werkstatt- und Lagerzentrum): Erhält stadtklimatischen Ist-Zustand. In Bezug auf die "Stadtklimatischen Chancen" infolge des Bestands-Rückbaus bzw. der Neuplanung führen die Gutachter folgende allgemein gültige Aspekte an: Im Rahmen einer Neuplanung muss dem Stadtklima eine Schlüsselrolle zukommen. Die Einbringung von Vegetation kann mehrere klimawandelbedingte Probleme gleichzeitig lindern: Durch die Wasserverdunstung an der Blattoberfläche entsteht ein Kühlungseffekt und je nach Pflanzenart (besonders bei großkronigen Bäumen) kann auch der Schattenwurf auf Freiflächen oder Gebäudefassaden eine große Erleichterung bringen. Zudem leistet die Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse einen Beitrag zum Klimaschutz und die Filterleistung der Pflanzen verbessert die Luftqualität. Eine solche Begrünung kann auf unterschiedlichste Weisen erfolgen: Durch das Anlegen von Grünflächen, Fassaden- oder Dachbegrünungen oder Baumpflanzungen. Zu 5.: Selbstverständlich haben stadtintern Abstimmungen zu diesen Themen stattgefunden. Abhängigkeiten zwischen dem Projekt Zukunft der Städtischen Bühnen sowie einem neuen Hochhausrahmenplan sind nicht kausal. Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage
- Zu 7.: Alle drei derzeit noch erwogenen Standortvarianten bieten dank ihrer innerstädtischen Lage eine grundsätzlich sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Vor diesem Hintergrund liegt dennoch der ganz besondere Vorteil des Standorts Willy-Brandt-Platz (bei der Spiegellösung und der Doppelanlage) in der unmittelbar gegebenen Verknüpfung der künftigen Gebäude der Oper und des Schauspiels mit den Haltepunkten von 6 U-Bahn- und 3 Straßenbahnlinien. Auch der S-Bahn- und Fernverkehr am Hauptbahnhof ist mit den genannten Verbindungen vom Willy-Brandt-Platz aus in wenigen Minuten wettergeschützt zu erreichen. Beim Standort Neue Mainzer Straße sind die Haltestellen Taunusanlage (nur S-Bahn) fußläufig in 250 m, Alte Oper (2 U-Bahn-Linien) in 400 m und Willy-Brandt-Platz (U-Bahn und Straßenbahnanschlüsse s. oben) in 500 m Entfernung gelegen. Auch wenn dies noch immer vergleichsweise kurze Entfernungen sind, ist - etwa bei regnerischem oder kaltem Wetter - für die Besucherinnen und Besucher der Oper die ÖPNV-Erschließung am Willy-Brandt-Platz in Quantität und Qualität als deutlich hochwertiger einzustufen.