Ampelschaltung Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Am Dornbusch / Marbachweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2019, ST 1384 Betreff: Ampelschaltung Kreuzung Eschersheimer
Landstraße / Am Dornbusch / Marbachweg Zu 1.: Die Baumaßnahmen im Bereich
Eschersheimer Landstraße / Am Dornbusch sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Auf der östlichen Seite des Knotens muss noch die Verkehrsinsel wieder
hergestellt werden. Anschließend stehen noch Gleisbauarbeiten der Frankfurter
Verkehrsbetriebe (VGF) an. Während dieser Zeit wird die Signalanlage noch mit
einer Baustellensignalisierung betrieben. Flexible
Steuerungsmöglichkeiten sind bei Baustellensignalisierungen, technisch bedingt,
stark eingeschränkt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die endgültige
Steuerung in Betrieb genommen und gegebenenfalls nachjustiert. Nicht immer lassen sich Rückstauungen in den
Kreuzungsbereich verhindern, da die Ursachen dafür unterschiedlich sind. Solche
Situationen werden durch den § 11 Absatz 1 und 3 Straßenverkehrs-Ordnung
geregelt: (1) Stockt der
Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung
oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
(3) Auch wer sonst nach den
Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf
verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur
vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.
Zu 2.: Verkehrsbehinderungen können durchaus
mitverantwortlich für Umweltbelastungen sein. Gleichwohl können diese beiden
Themen nicht immer miteinander verknüpft werden, gerade wenn es um Maßnahmen
zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen im Sinne von Verkehrsgefährdungen
geht. Rotlichtüberwachungsanlagen lösen
nicht aus, wenn das Fahrzeug bereits bei gelber Ampelphase die Haltelinie
passiert hat. Aus diesem Grund würde die Problematik durch die Installation
einer solchen Anlage nicht gelöst werden. Der Anregung wird in diesem Punkt
daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.03.2019, OM 4504