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Ampelschaltung Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Am Dornbusch / Marbachweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1384 Betreff: Ampelschaltung Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Am Dornbusch / Marbachweg Zu 1.: Die Baumaßnahmen im Bereich Eschersheimer Landstraße / Am Dornbusch sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Auf der östlichen Seite des Knotens muss noch die Verkehrsinsel wieder hergestellt werden. Anschließend stehen noch Gleisbauarbeiten der Frankfurter Verkehrsbetriebe (VGF) an. Während dieser Zeit wird die Signalanlage noch mit einer Baustellensignalisierung betrieben. Flexible Steuerungsmöglichkeiten sind bei Baustellensignalisierungen, technisch bedingt, stark eingeschränkt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die endgültige Steuerung in Betrieb genommen und gegebenenfalls nachjustiert. Nicht immer lassen sich Rückstauungen in den Kreuzungsbereich verhindern, da die Ursachen dafür unterschiedlich sind. Solche Situationen werden durch den § 11 Absatz 1 und 3 Straßenverkehrs-Ordnung geregelt: (1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste. (3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat. Zu 2.: Verkehrsbehinderungen können durchaus mitverantwortlich für Umweltbelastungen sein. Gleichwohl können diese beiden Themen nicht immer miteinander verknüpft werden, gerade wenn es um Maßnahmen zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen im Sinne von Verkehrsgefährdungen geht. Rotlichtüberwachungsanlagen lösen nicht aus, wenn das Fahrzeug bereits bei gelber Ampelphase die Haltelinie passiert hat. Aus diesem Grund würde die Problematik durch die Installation einer solchen Anlage nicht gelöst werden. Der Anregung wird in diesem Punkt daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4504

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