Farbliche Markierung von Fahrradwegen zwischen Hauptwache und Kaiserplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1383
Betreff: Farbliche Markierung von Fahrradwegen zwischen Hauptwache und Kaiserplatz Die Einrichtung eines sogenannten "Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs" mit Tempo-30-Regelung hat die Öffnung der Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr ermöglicht. Der Radverkehr wird seither in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn abgebildet. Damit konnte nach den Beobachtungen des Fachamtes der beschriebenen Konfliktlage zwischen Fußgängern und Radfahrern erfolgreich entgegengewirkt werden. Somit ist eine farbliche Markierung nicht mehr notwendig.