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Ausländische Studierende stärken die deutsche Wirtschaft

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Mit dem Frankfurt Welcome & Information Center (FWIC) setzt das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) ein Angebot um, das auch Studierende beim Ankommen und Leben in Frankfurt unterstützt. Es bietet Beratung, Information zu verschiedenen Lebenslagen sowie kulturellen Angeboten in Kooperation mit Vereinen und Institutionen und zudem gezielte Beratungsangebote mit Expertinnen und Experten in den Räumlichkeiten des FWIC, wie die Anerkennungsberatung und Ähnliches. Auf dem Online-Wegweiser ist neben verschiedenen Rubriken wie Anmeldung und Aufenthalt, Deutsch lernen, Freizeit und Kultur ein zentraler Punkt "Studieren in Frankfurt". Dort erhalten Ratsuchende eine wichtige erste Orientierung. Die Informationen werden automatisch in über 15 Sprachen übersetzt. Das AmkA unterstützt das Frankfurter Mentoring Netzwerk, in dem sich unter anderem auch Programme finden, die sich an Studierende richten. Das AmkA ist zudem regelmäßig auf Veranstaltungen wie der Unistart-Messe der Goethe-Universität vertreten. Die Stadt Frankfurt bietet Studierenden aus dem In- und Ausland darüber hinaus eine Vielzahl an Möglichkeiten, das umfassende Kulturangebot kostengünstig zu besuchen und ermöglicht Teilhabe und Zugänge zur lokalen Kulturlandschaft. So ist der Eintritt für sämtliche städtischen Museen für alle Studierenden der Hochschulen in Frankfurt frei. Das Vermittlungsprogramm, welches Begleithefte, Audioguides, Workshops und öffentlichen Führungen umfasst, findet meist neben der deutschen Sprache auch auf Englisch statt, einzelne Museen haben das Angebot zudem auf Leichte Sprache und weitere Sprachen erweitert. Für regelmäßige Museumsbesuche bietet die Stadt Frankfurt in Kooperation die MuseumsuferCard und das MuseumsuferTicket für zwei Tage an, die für Studierende aus dem In- und Ausland zum ermäßigten Preis erhältlich sind und auch einen vergünstigten Eintritt in nicht-städtischen Museumsstandorte ermöglichen (MuseumsuferCard für Studierende und weitere Ermäßigungsberechtigte: 45 Euro, MuseumsuferTicket für Studierende und weitere Ermäßigungsberechtigte: 12 Euro). Neben dem kostenfreien Zugang in die städtischen Museen, bieten die städtischen Bühnen ermäßigte Tickets für Studierende an, hinzu kommen zusätzliche attraktive Angebote für junge Menschen, etwa das Junge Abo beim Schauspiel, die Junge OpernCard für Personen bis 30 Jahren der Oper Frankfurt sowie die Möglichkeit, Restkarten an der Abendkasse zu einem rabattierten Einheitspreis (15 Euro) zu erwerben. Zusätzliche Rabatte werden Studierenden von Theater-/Musikhochschulen eingeräumt. Weiterhin bieten städtische Veranstaltungen, wie die Nacht der Museen oder Lesungen und Kurse der Volkshochschule, Ermäßigungen für Studierende an. Zur Vermittlung des gesamten Kulturangebots in Frankfurt und als Einstieg für Neubürgerinnen und Neubürger informiert das Kulturamt auf der Newcomers-Messe und insbesondere zugezogene Studierende aus dem In- und Ausland auf der Unistart-Erstsemestermesse über Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe. Die Website www.kultur-frankfurt.de bietet zudem umfassende Informationen auf Deutsch und Englisch über die Frankfurter Kulturlandschaft - hier finden internationale Studierende nicht zuletzt auch Kontakt zu Chören, Orchestern, Initiativen und Verbände, um selbst künstlerisch aktiv zu sein und sich mit der Kunst- und Kulturszene zu vernetzen. Studierende - dazu zählen auch solche, die nicht Bürgerinnen bzw. Bürger der Europäischen Union sind (sog. Drittstaatsangehörige) oder aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island stammen - zählen zum antragsberechtigten Personenkreis für eine öffentlich geförderte Sozialwohnung. Drittstaatsangehörige müssen lediglich nachweisen, dass sie zum dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind. (Ausländische) Studierende mit einem Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung sind zum dauerhaften Aufenthalt berechtigt, wenn sie sich in einer Berufsausbildung oder einer beruflichen Weiterbildung befinden, einem Studium oder auch in einer Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Für den Bereich Wohngeld finden die Regelungen des Wohngeldgesetzes (WoGG) Anwendung. Das WoGG ist ein Bundesgesetz. Eigene Maßnahmen bzw. Vorgaben seitens der Stadt Frankfurt am Main können hier nicht erfolgen. Ausländische Personen sind auch hier unter bestimmten Voraussetzungen wohngeldberechtigt. Abhängig vom Einkommen kann auch die Berechtigung zum Bezug von Wohnungen aus anderen Förderprogrammen (z. B. "Förderweg 2") vorliegen. Die Stadt fördert zudem den weiteren Bau von bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Die Bauaufsicht hat in den vergangenen 5 Jahren insgesamt 1.195 Wohnheimplätze in Studierendenwohnheimen genehmigt. Die Neufassung des "Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende und Auszubildende" ist mit § 5022 am 11.07.2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Damit können Fördermittel zur Schaffung von Wohnheimplätzen beantragt werden. Das Förderangebot mit Darlehen und Zuschüssen bietet finanzielle Anreize zur Neuschaffung von Apartments und Wohnplätzen in Gemeinschaftswohnungen. Darüber hinaus stehen Mittel nach der "Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung" zur Verfügung, die ebenfalls über die Wohnungsbauförderung im Stadtplanungsamt angemeldet werden können. Die neue städtische Förderung ist mit dem Landesprogramm kombinierbar. Anträge können von Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten gestellt werden. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf den langfristigen Betrieb des preisgünstigen Wohnraums im Sinne der Förderrichtlinien gerichtet.

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