Verbotwidriges Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST
1378
Betreff: Verbotwidriges
Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3 Der angesprochene Bereich wurde
bereits mittels Verkehrszeichen (VZ) 298 (Sperrfläche)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) deutlich gekennzeichnet. Dieser darf gemäß
StVO von Fahrzeugführenden nicht benutzt werden. Der Anregung kann demnach
nicht entsprochen werden. Die Städtische Verkehrspolizei wird jedoch
kurzfristig Kontrollen vor Ort einplanen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.03.2017, OM 1335