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Verbotwidriges Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1378 Betreff: Verbotwidriges Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3 Der angesprochene Bereich wurde bereits mittels Verkehrszeichen (VZ) 298 (Sperrfläche) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) deutlich gekennzeichnet. Dieser darf gemäß StVO von Fahrzeugführenden nicht benutzt werden. Der Anregung kann demnach nicht entsprochen werden. Die Städtische Verkehrspolizei wird jedoch kurzfristig Kontrollen vor Ort einplanen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1335

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