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Verbotwidriges Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1378

Betreff: Verbotwidriges Parken vor dem REWE-Markt Hessestraße 1-3 Der angesprochene Bereich wurde bereits mittels Verkehrszeichen (VZ) 298 (Sperrfläche) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) deutlich gekennzeichnet. Dieser darf gemäß StVO von Fahrzeugführenden nicht benutzt werden. Der Anregung kann demnach nicht entsprochen werden. Die Städtische Verkehrspolizei wird jedoch kurzfristig Kontrollen vor Ort einplanen.

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