Straße am Himmerich - Kätcheslachterrassen Ginsterhöhe
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST
1378
Betreff: Straße am
Himmerich - Kätcheslachterrassen Ginsterhöhe Die Straße Am Himmerich ist mit
einer Gesamtbreite von 5 m geplant und im Bebauungsplan Nr. 803 Ä3 - Riedberg
Ginsterhöhe - seit dem 18.10.2011 rechtsverbindlich festgesetzt. Der Entwurf zu
diesem Bebauungsplan hat im April/Mai 2009 bzw. April/Mai 2010 öffentlich
ausgelegen. Der Ortsbeirat 12 hat die Satzungsbeschlussvorlage am 09.05.2011
angenommen. Dem
Bebauungsplan liegt zu Grunde, dass die festgesetzte Verkehrsfläche Am
Himmerich als Mischverkehrsfläche der Erschließung der angrenzenden
Liegenschaften dient und keine weitere Verkehrsfunktion hat. Grundsätzlich wird bei
Mischverkehrsflächen aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens auf eine
Aufteilung des Straßenraums in Gehweg, gegebenenfalls Parkplatzstreifen und
Fahrbahn verzichtet. Es wird eine niveaugleiche Fläche ausgebildet, die von
Fußgängern und dem motorisierten Individualverkehr gleichermaßen in Anspruch
genommen wird bzw. werden kann. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen in der Straße Am
Himmerich, welches sich ausschließlich aus dem Ziel- und Quellverkehr der
anliegenden Liegenschaften ergibt, lässt ohne Zweifel die geplante
Dimensionierung als Mischverkehrsfläche zu. So existiert beispielsweise ein vom
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 23. April 2013 - 3 B
59/12 -) bestätigtes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz
(Urteil vom 24. Mai 2012 - 7 A 10976/11 -), wonach
für eine Mischverkehrsfläche mit einem Verkehrsaufkommen von 758 Fahrten pro
Tag eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefährdung für Leib und
Leben nicht festgestellt werden konnte. Hier wurde ein Verkehrsaufkommen
überprüft, welches deutlich über dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen der
Straße Am Himmerich liegt. Für die Straße Am Himmerich mit insgesamt 71
anliegenden Wohneinheiten und einer Mutter-Kind-Einrichtung wird ein
Verkehrsaufkommen von 250 Fahrten pro Tag prognostiziert. Von einer Überlastung
kann also nicht ausgegangen werden. Im Hinblick auf den ruhenden Verkehr bleibt
festzuhalten, dass alle bestehenden und auch die künftigen Vorhaben Stellplätze
gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt nachweisen bzw. nachweisen werden.
Öffentliche Parkplätze stehen in der Umgebung (beispielsweise im
Anette-Kolb-Weg) im üblichen Umfang zur Verfügung. Die Anbindung einer Tiefgarage an die
Altenhöferallee widerspräche dem Grundsatz der "anbaufreien"
Haupterschließungsstraßen am Riedberg. Altenhöferallee, Riedbergallee und Zur
Kalbacher Höhe sind allesamt frei von privaten Grundstückszufahrten bzw.
Tiefgaragenzufahrten. Bei der Anbindung einer Tiefgarage an die Altenhöferallee
müsste zudem in erheblichem Umfang in den Gehwegs- und Parkierungsbereich der
Altenhöferallee eingegriffen werden. Die Straße Am Himmerich würde als Folge
der angedachten Verlegung nicht ihre planungsrechtlich festgelegte Funktion
übernehmen und im Hinblick auf die Erschließung durch PKW ausschließlich den
vorhandenen Gebäuden dienen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.06.2013, OM 2316