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Straße am Himmerich - Kätcheslachterrassen Ginsterhöhe

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1378 Betreff: Straße am Himmerich - Kätcheslachterrassen Ginsterhöhe Die Straße Am Himmerich ist mit einer Gesamtbreite von 5 m geplant und im Bebauungsplan Nr. 803 Ä3 - Riedberg Ginsterhöhe - seit dem 18.10.2011 rechtsverbindlich festgesetzt. Der Entwurf zu diesem Bebauungsplan hat im April/Mai 2009 bzw. April/Mai 2010 öffentlich ausgelegen. Der Ortsbeirat 12 hat die Satzungsbeschlussvorlage am 09.05.2011 angenommen. Dem Bebauungsplan liegt zu Grunde, dass die festgesetzte Verkehrsfläche Am Himmerich als Mischverkehrsfläche der Erschließung der angrenzenden Liegenschaften dient und keine weitere Verkehrsfunktion hat. Grundsätzlich wird bei Mischverkehrsflächen aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens auf eine Aufteilung des Straßenraums in Gehweg, gegebenenfalls Parkplatzstreifen und Fahrbahn verzichtet. Es wird eine niveaugleiche Fläche ausgebildet, die von Fußgängern und dem motorisierten Individualverkehr gleichermaßen in Anspruch genommen wird bzw. werden kann. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen in der Straße Am Himmerich, welches sich ausschließlich aus dem Ziel- und Quellverkehr der anliegenden Liegenschaften ergibt, lässt ohne Zweifel die geplante Dimensionierung als Mischverkehrsfläche zu. So existiert beispielsweise ein vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 23. April 2013 - 3 B 59/12 -) bestätigtes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24. Mai 2012 - 7 A 10976/11 -), wonach für eine Mischverkehrsfläche mit einem Verkehrsaufkommen von 758 Fahrten pro Tag eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefährdung für Leib und Leben nicht festgestellt werden konnte. Hier wurde ein Verkehrsaufkommen überprüft, welches deutlich über dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen der Straße Am Himmerich liegt. Für die Straße Am Himmerich mit insgesamt 71 anliegenden Wohneinheiten und einer Mutter-Kind-Einrichtung wird ein Verkehrsaufkommen von 250 Fahrten pro Tag prognostiziert. Von einer Überlastung kann also nicht ausgegangen werden. Im Hinblick auf den ruhenden Verkehr bleibt festzuhalten, dass alle bestehenden und auch die künftigen Vorhaben Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt nachweisen bzw. nachweisen werden. Öffentliche Parkplätze stehen in der Umgebung (beispielsweise im Anette-Kolb-Weg) im üblichen Umfang zur Verfügung. Die Anbindung einer Tiefgarage an die Altenhöferallee widerspräche dem Grundsatz der "anbaufreien" Haupterschließungsstraßen am Riedberg. Altenhöferallee, Riedbergallee und Zur Kalbacher Höhe sind allesamt frei von privaten Grundstückszufahrten bzw. Tiefgaragenzufahrten. Bei der Anbindung einer Tiefgarage an die Altenhöferallee müsste zudem in erheblichem Umfang in den Gehwegs- und Parkierungsbereich der Altenhöferallee eingegriffen werden. Die Straße Am Himmerich würde als Folge der angedachten Verlegung nicht ihre planungsrechtlich festgelegte Funktion übernehmen und im Hinblick auf die Erschließung durch PKW ausschließlich den vorhandenen Gebäuden dienen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2013, OM 2316

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