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Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem Wohnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1378 Betreff: Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem Wohnen Die Versorgung älterer Menschen mit seniorengerechtem Wohnraum ist nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklung ein wichtiges Anliegen des Magistrats. Vor diesem Hintergrund wurde die Bedarfsanalyse Seniorengerechtes Wohnen im Jahr 2009 durchgeführt. Damit wurde eine Informationsgrundlage geschaffen, die Auskunft über die Interessen- und Bedürfnislage der Seniorinnen und Senioren in Frankfurt am Main insgesamt und in den einzelnen Teilen der Stadt gibt. Mit dieser Umfrage liegen Informationen über die Wohnzufriedenheit, die Umzugswünsche, die aktuelle und die gewünschte zukünftige Wohnform, die Wohnungsgrößen und die Wohnungsausstattung sowie über eine Beurteilung des Wohnumfeldes vor. Damit liegt dem Magistrat und auch privaten Investoren eine Orientierungsgrundlage vor, um altersgerechte Wohnprojekte zu entwerfen, die den Wünschen der älteren Bewohnerinnen und Bewohnern Frankfurts entsprechen. Zum Abschluss der Bedarfsanalyse werden verschiedene Maßnahmen benannt, deren Umsetzung sich der Magistrat zur Aufgabe gemacht hat. Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse für Seniorengerechtes Wohnen sind allerdings nicht gleichzusetzen mit einer kleinräumigen Wohnungsbedarfsplanung. Insofern ist es dem Magistrat nicht möglich, Aussagen über jeweils geeignete Maßnahmen in den Stadtteilen zu treffen. In allen westlichen Stadtteilen sowie speziell in den Stadtteilen Goldstein und Schwanheim ist jedenfalls die Nachfrage nach öffentlich geförderten Seniorenwohnungen sehr verhalten. Das Amt für Wohnungswesen beklagt zeitweilige Leerstände, weil freiwerdende Wohnungen, selbst bei Wohnungsgenossenschaften, nicht wiederbelegt werden. Überdies werden in naher Zukunft weitere barrierefreie Wohnungen am Höchster Stadtpark bezugsfertig, die auch für Seniorinnen und Senioren zur Verfügung stehen werden. Grundsätzlich kann seniorengerechter Wohnraum überall dort errichtet werden, wo im planungsrechtlichen Sinne Wohnnutzung zulässig ist. Der Magistrat versucht auch entsprechende Anreize zu schaffen. So gibt es seit 2008 für den seniorengerechten Mietwohnungsbau ein eigenes Förderprogramm. Mit dem "Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechtem Mietwohnungsbau" werden Darlehnsförderungen im hier angesprochenen Wohnungsmarkt angeboten. Auch die ABG Frankfurt Holding GmbH berücksichtigt im Rahmen des Neubaus die Belange der Seniorinnen und Senioren. So werden seit drei Jahren bei allen Neubaumaßnahmen die Erdgeschosse barrierefrei gestaltet und die übrigen Wohnungen so ausgestattet, dass eine nachträgliche barrierefreie Nutzung hergestellt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1207

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