Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem Wohnen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.08.2012, ST 1378 Betreff: Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem
Wohnen Die Versorgung älterer Menschen mit
seniorengerechtem Wohnraum ist nicht zuletzt aufgrund der demographischen
Entwicklung ein wichtiges Anliegen des Magistrats. Vor diesem Hintergrund wurde
die Bedarfsanalyse Seniorengerechtes Wohnen im Jahr 2009 durchgeführt. Damit
wurde eine Informationsgrundlage geschaffen, die Auskunft über die Interessen-
und Bedürfnislage der Seniorinnen und Senioren in Frankfurt am Main insgesamt
und in den einzelnen Teilen der Stadt gibt. Mit dieser Umfrage liegen
Informationen über die Wohnzufriedenheit, die Umzugswünsche, die aktuelle und
die gewünschte zukünftige Wohnform, die Wohnungsgrößen und die
Wohnungsausstattung sowie über eine Beurteilung des Wohnumfeldes vor. Damit
liegt dem Magistrat und auch privaten Investoren eine Orientierungsgrundlage
vor, um altersgerechte Wohnprojekte zu entwerfen, die den Wünschen der älteren
Bewohnerinnen und Bewohnern Frankfurts entsprechen. Zum Abschluss der
Bedarfsanalyse werden verschiedene Maßnahmen benannt, deren Umsetzung sich der
Magistrat zur Aufgabe gemacht hat. Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse für
Seniorengerechtes Wohnen sind allerdings nicht gleichzusetzen mit einer
kleinräumigen Wohnungsbedarfsplanung. Insofern ist es dem Magistrat nicht
möglich, Aussagen über jeweils geeignete Maßnahmen in den Stadtteilen zu
treffen. In allen
westlichen Stadtteilen sowie speziell in den Stadtteilen Goldstein und
Schwanheim ist jedenfalls die Nachfrage nach öffentlich geförderten
Seniorenwohnungen sehr verhalten. Das Amt für Wohnungswesen beklagt zeitweilige
Leerstände, weil freiwerdende Wohnungen, selbst bei Wohnungsgenossenschaften,
nicht wiederbelegt werden. Überdies werden in naher Zukunft weitere
barrierefreie Wohnungen am Höchster Stadtpark bezugsfertig, die auch für
Seniorinnen und Senioren zur Verfügung stehen werden. Grundsätzlich kann seniorengerechter Wohnraum
überall dort errichtet werden, wo im planungsrechtlichen Sinne Wohnnutzung
zulässig ist. Der Magistrat versucht auch entsprechende Anreize zu schaffen. So
gibt es seit 2008 für den seniorengerechten Mietwohnungsbau ein eigenes
Förderprogramm. Mit dem "Frankfurter Programm für familien- und
seniorengerechtem Mietwohnungsbau" werden Darlehnsförderungen im hier
angesprochenen Wohnungsmarkt angeboten. Auch die ABG Frankfurt Holding GmbH
berücksichtigt im Rahmen des Neubaus die Belange der Seniorinnen und Senioren.
So werden seit drei Jahren bei allen Neubaumaßnahmen die Erdgeschosse
barrierefrei gestaltet und die übrigen Wohnungen so ausgestattet, dass eine
nachträgliche barrierefreie Nutzung hergestellt werden kann.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1207