Fußgängerampel Mainkai/ Am Leonhardstor
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST
1377
Betreff: Fußgängerampel
Mainkai/ Am Leonhardstor Zur Wartezeit: Die Fußgängerlichtsignalanlage Mainkai/Am
Leonhardstor schaltet verkehrsabhängig. Das bedeutet, dass die Anlage nur nach
einer Anforderung von zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden auf Grün geschaltet
wird. In der Regel geschieht dies nach einer Anforderung innerhalb einiger
Sekunden. Erfolgt die Anforderung jedoch in einem ungünstigen Moment, zum
Beispiel kurz nach vorheriger Freigabe, kann die Wartezeit auf die erneute
Freigabe bis zu 30 Sekunden dauern. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats wurden an der
Lichtsignalanlage Fußgänger- und Radfahrtaster kontrolliert, einige Elemente
ausgetauscht und alle Taster neu justiert, damit die Anlage optimal
schaltet. Zur Grünzeitdauer: Die Bemessung der Fußgängergrünzeiten an
Lichtsignalanlagen wird subjektiv häufig als zu kurz empfunden. An
Lichtsignalanlagen sind jedoch nicht nur die Grünzeiten sondern ebenfalls die
unmittelbar anschließenden Schutzzeiten maßgeblich. Die Grünzeiten für Fußgänger werden so bemessen,
dass Fußgänger, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten,
innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite
überschreiten können. In der Regel erhält der Fußgänger jedoch eine längere
Grünzeit. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die sogenannte Fußgängerschutzzeit
oder auch Räumzeit gestartet. Kraftfahrzeuge erhalten in diesem Zeitraum keine
Freigabe. An der
Signalanlage Mainkai/Am Leonhardstor wird für die querenden Fußgänger ein
Zeitfenster von 20 Sekunden (Grünzeit plus Räumzeit) geschaltet, um sicher die
Fahrbahn zu überqueren. Erst danach erhält der Kfz-Verkehr eine Freigabe.
Der Magistrat hält eine Änderung der Schaltung
demnach nicht für notwendig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2017, OM 1532