Einrichten von Parkwinkeln in der Gründenseestraße im Abschnitt zwischen Fachfeldstraße und Baumertstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Das Parken auf dem Gehweg ist nur dort erlaubt, wo es durch eine Beschilderung eindeutig ausgewiesen ist. Die Parksituation im genannten Bereich ist eindeutig: Es gibt keine Beschilderung. Für das reine Parken auf der Fahrbahn sind keine Markierungen notwendig.