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Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch sollen insbesondere Flächen für Wohnungsbau geschaffen und planungsrechtlich gesichert werden. Dabei ist es das Ziel Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. So sind gemäß Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung unter anderem Flächen für den geförderten Wohnungsbau und für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen vorzusehen. Zur Verwirklichung der genannten Ziele ist vorgesehen im überwiegenden Teil des Plangebietes allgemeine Wohngebiete auszuweisen. Diese Festsetzungen schließen Formen des senior:innengerechten Wohnens ein. Im Bebauungsplangebiet ebensolche Flächen explizit auszuweisen ist insofern nicht erforderlich. Zudem erscheint es nicht zielführend durch eine Festlegung auf senior:innengerechtes Wohnen Spielräume für andere beziehungsweise unterschiedliche Wohnformen, die auch oder gerade für die Bevölkerungsgruppe der Älteren attraktiv sind, zu begrenzen. Bei späteren Anfragen privater Eigentümer und möglicher Betreiber für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage oder von seniorengerechten Wohnungen sind das Stadtplanungsamt beziehungsweise die Bauaufsicht beratend tätig. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen und die Genehmigungsfähigkeit sind bei entsprechenden Vorhaben im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden.

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