Welche Gutachten wurden zur Bertramswiese beauftragt?
Stellungnahme des Magistrats
Die Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sportanlage Bertramswiese mit Vortrag des Magistrats M 103 wurde von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschlussausfertigung § 1652 am 12.05.2022 beschlossen. Bereits zu diesem Zeitpunkt und mit Bezug auf die erste Planung wurde am 18.12.2018 ein lichttechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Erstellung einer Schallimmissionsprognose mit Bezug auf die erste Planung wurde am 05.02.2019 in Auftrag gegeben. Beide Gutachten waren notwendig um Planungssicherheit zu erhalten. Insbesondere deswegen, da sich Wohnbebauung in unmittelbarere Nähe befindet. Das Baugrundgutachten wurde mit Bezug auf die erste Planung am 21.06.2021 in Auftrag gegeben. Das Baugrundgutachten ist erforderlich um die bodenphysikalischen und chemischen Eigenschaften des Baugrundes und der Oberbauschichten zu erkunden und gibt Aufschluss darüber wie z.B. der Baugrund zu behandeln ist und die Schichtstärken des Spielfeldaufbaues zu bemessen sind und welche Möglichkeiten es gibt, Niederschlagswasser der Versickerung zuzuführen. Aufgrund von neuen Abstimmungen zwischen den beteiligten Ämtern und Institutionen müssen nun sämtlich vorher erstellten Gutachten aktualisiert werden, da die neue Planung eine Änderung der Spielfelder vorsehen soll, die sich weiter in Richtung Wohnbebauung erstrecken. Die Aktualisierung dieser drei Gutachten wurde am 30.11.2022 erneut beauftragt und sollte bis zum 31.03.2023 erfolgt sein. Des Weiteren hat die Untere Naturschutzbehörde am 05.08.2022 ein artenschutzrechtliches Gutachten gefordert, dass nach ämterübergreifender Abstimmung und fachtechnischer Vorgabe seitens der UNB am 30.11.2022 in Auftrag gegeben werden konnte.