"Rotlichtsünder" und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Große Nelkenstraße/ Am Hohen Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST
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Betreff: "Rotlichtsünder" und
Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Große Nelkenstraße/ Am Hohen
Weg Die Entscheidung über
Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeits-überwachungsanlagen erfolgt
in der städtischen Unfallkommission. Zur Entscheidungsfindung sind die
Unfallzahlen der Landespolizei maßgeblich. Örtlichkeiten mit in kurzer Zeit
aufeinanderfolgenden schweren Unfällen, die auf Rotlicht- oder
Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, werden bevorzugt ausgewählt.
Eine solche Priorisierung ist notwendig, weil einerseits nicht mehrere
stationäre Anlagen zeitgleich realisierbar sind, andererseits können derartige
Anlagen aus Budgetgründen auch nicht an jedem gewünschten Standort
berücksichtigt werden. Die Kreuzung Große Nelkenstraße / Am Hohen Weg
erfüllt die Voraussetzungen für die Installation einer solchen stationären
Anlage nicht. Es liegt wegen Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstößen kein
Unfallschwerpunkt vor. Eine stationäre Anlage ist daher aktuell nicht
vorgesehen. Eine durch die Landespolizei durchgeführte Ortsbesichtigung ergab
ebenso keine Auffälligkeiten. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates wurden jedoch
über mehrere Tage mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die
Auswertung ergab eine durchschnittliche Übertretungsquote von 3 Prozent.
Aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, gilt dieser Wert als
unauffällig. Mit durchschnittlich sieben Übertretungen pro Stunde ist auch
die Verkehrsbelastung vergleichsweise gering, so dass weitere Kontrollen zu
Lasten nachweislich stärker belasteter Straßen gehen würden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2016, OM 811