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"Rotlichtsünder" und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Große Nelkenstraße/ Am Hohen Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 136 Betreff: "Rotlichtsünder" und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Große Nelkenstraße/ Am Hohen Weg Die Entscheidung über Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeits-überwachungsanlagen erfolgt in der städtischen Unfallkommission. Zur Entscheidungsfindung sind die Unfallzahlen der Landespolizei maßgeblich. Örtlichkeiten mit in kurzer Zeit aufeinanderfolgenden schweren Unfällen, die auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, werden bevorzugt ausgewählt. Eine solche Priorisierung ist notwendig, weil einerseits nicht mehrere stationäre Anlagen zeitgleich realisierbar sind, andererseits können derartige Anlagen aus Budgetgründen auch nicht an jedem gewünschten Standort berücksichtigt werden. Die Kreuzung Große Nelkenstraße / Am Hohen Weg erfüllt die Voraussetzungen für die Installation einer solchen stationären Anlage nicht. Es liegt wegen Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstößen kein Unfallschwerpunkt vor. Eine stationäre Anlage ist daher aktuell nicht vorgesehen. Eine durch die Landespolizei durchgeführte Ortsbesichtigung ergab ebenso keine Auffälligkeiten. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates wurden jedoch über mehrere Tage mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Auswertung ergab eine durchschnittliche Übertretungsquote von 3 Prozent. Aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, gilt dieser Wert als unauffällig. Mit durchschnittlich sieben Übertretungen pro Stunde ist auch die Verkehrsbelastung vergleichsweise gering, so dass weitere Kontrollen zu Lasten nachweislich stärker belasteter Straßen gehen würden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 811