Unnötiges Verkehrschaos in der Altstadt vermeiden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST
1369
Betreff: Unnötiges
Verkehrschaos in der Altstadt vermeiden Die Sperrung am 13.06.2015
beinhaltete einen Kranabbau in der Höhe der DIC-Baustelle, die sich am
westlichen Ende des Mainkais befindet. Der Verkehr stadteinwärts aus östlicher
Richtung kommend wurde weiträumig bereits in Höhe der alten Stadtbibliothek
mittels großer Hinweistafeln auf die Sperrung hingewiesen und über den
Anlagenring bzw. die Kurt-Schumacher-Straße geleitet. Für den Verkehr aus westlicher
Richtung wurde in Höhe der Neuen Mainzer Straße über die Berliner Straße eine
Umleitung errichtet. Die
Fahrbahn konnte nicht ab der Alten Brücke massiv gesperrt werden, da sich die
Sperrung am Mainkai am westlichen Ende des Mainkais befand. Bei einer Sperrung
wären große Teile der Altstadt auch für die Anlieger nicht mehr über den
Mainkai erreichbar gewesen. Dies hätte ebenfalls zu einer Behinderung im
Innenbereich geführt. Im
Falle der oben genannten Baustelle fuhr der gesamte Quellverkehr vom Mainkai
mit östlichem Ziel in Richtung Schöne Aussicht, wodurch das Linksabbiegen aus
östlicher Richtung nicht zugelassen werden konnte. Ein Posten, der die Einfahrt für Anlieger regelt,
wäre hier nicht zielführend gewesen, da es massive Rückstaus in den
Kreuzungsbereich und dadurch massive Verkehrsbeeinträchtigungen gegeben hätte.
Bei einer Veranstaltung umfasst die
zu sperrende Fläche meist den Mainkai in gesamter Länge, so dass bereits ab der
Alten Brücke die Fahrbahn massiv gesperrt werden kann. Zusätzlich wird für die
Dauer der Sperrung in Höhe der Alten Brücke aus Richtung Schöne Aussicht
kommend das Linksabbiegen auf die Brücke mittels Klappbeschilderung
legalisiert. Dies würde aber voraussetzen, dass aus westlicher Richtung
keinerlei Verkehr in Richtung Osten fährt. Der Magistrat stellt sicher, dass Sperrungen des
Mainkais, die in ost-westlicher Richtung bereits im Bereich der Alten Brücke
erfolgen, zusätzlich durch einen Warnposten des Sperrungsverursachers abgesichert wird, der aber
über keinerlei Befugnisse verfügt, in den Straßenverkehr einzugreifen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.06.2015, OM 4340