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Unnötiges Verkehrschaos in der Altstadt vermeiden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1369 Betreff: Unnötiges Verkehrschaos in der Altstadt vermeiden Die Sperrung am 13.06.2015 beinhaltete einen Kranabbau in der Höhe der DIC-Baustelle, die sich am westlichen Ende des Mainkais befindet. Der Verkehr stadteinwärts aus östlicher Richtung kommend wurde weiträumig bereits in Höhe der alten Stadtbibliothek mittels großer Hinweistafeln auf die Sperrung hingewiesen und über den Anlagenring bzw. die Kurt-Schumacher-Straße geleitet. Für den Verkehr aus westlicher Richtung wurde in Höhe der Neuen Mainzer Straße über die Berliner Straße eine Umleitung errichtet. Die Fahrbahn konnte nicht ab der Alten Brücke massiv gesperrt werden, da sich die Sperrung am Mainkai am westlichen Ende des Mainkais befand. Bei einer Sperrung wären große Teile der Altstadt auch für die Anlieger nicht mehr über den Mainkai erreichbar gewesen. Dies hätte ebenfalls zu einer Behinderung im Innenbereich geführt. Im Falle der oben genannten Baustelle fuhr der gesamte Quellverkehr vom Mainkai mit östlichem Ziel in Richtung Schöne Aussicht, wodurch das Linksabbiegen aus östlicher Richtung nicht zugelassen werden konnte. Ein Posten, der die Einfahrt für Anlieger regelt, wäre hier nicht zielführend gewesen, da es massive Rückstaus in den Kreuzungsbereich und dadurch massive Verkehrsbeeinträchtigungen gegeben hätte. Bei einer Veranstaltung umfasst die zu sperrende Fläche meist den Mainkai in gesamter Länge, so dass bereits ab der Alten Brücke die Fahrbahn massiv gesperrt werden kann. Zusätzlich wird für die Dauer der Sperrung in Höhe der Alten Brücke aus Richtung Schöne Aussicht kommend das Linksabbiegen auf die Brücke mittels Klappbeschilderung legalisiert. Dies würde aber voraussetzen, dass aus westlicher Richtung keinerlei Verkehr in Richtung Osten fährt. Der Magistrat stellt sicher, dass Sperrungen des Mainkais, die in ost-westlicher Richtung bereits im Bereich der Alten Brücke erfolgen, zusätzlich durch einen Warnposten des Sperrungsverursachers abgesichert wird, der aber über keinerlei Befugnisse verfügt, in den Straßenverkehr einzugreifen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4340

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