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Guter Verkehrsfluss statt Stop-and-go auf der Europa-Allee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. : Die Europa-Allee ist als Grundnetzstraße klassifiziert. Grundsätzlich gilt auf Grundnetzstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften Tempo
  2. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel, wenn Ein-/Ausgänge von schützenswerten Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten) direkt an dieser Grundnetzstraße liegen. Dies ist im Bereich der Europa-Allee nicht der Fall. Im Übrigen sind die Lichtsignalanlagen an den Kreuzungen Europa-Allee und Pariser Straße sowie Europa-Allee und Stephensonstraße im Schulwegsicherungsplan als ausgewiesene Querungshilfen dargestellt. Die Städtische Verkehrspolizei hat in der Europa-Allee an mehreren Örtlichkeiten zu unterschiedlichen Tageszeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Übertretungsquote der Jahre 2019/2020 liegt bei 2,3 % (1758 erfasste Fahrzeuge, 40 geblitzte Fahrzeuge) und fällt somit eher gering aus. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Landespolizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Europaallee keine Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 3.: Mit der Einrichtung der Grünen Welle werden alle Richtungen der Knotenpunkte einmal pro Umlauf Freigabezeit erhalten.

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