Verkehrsspiegel Liederbacher Straße/Idarwaldstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1366
Betreff: Verkehrsspiegel Liederbacher Straße/Idarwaldstraße Der Magistrat hat eine Prüfung im Sinne der Anfrage veranlasst. Hierbei wurde festgestellt, dass die gemachten Aussagen in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2005 (ST 531) zur OM 3375 weiterhin Gültigkeit haben. Der Einblick in die Liederbacherstraße (links) ist durch vorhandene Poller auf dem Gehweg sogar besonders gut gegeben. Es ist dem Verkehrsteilnehmer durchaus zumutbar, sich unter Beachtung der Vorfahrt gemäß § 8 (2) StVO in den Querverkehr einzureihen.