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Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser verdeutlichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1361 Betreff: Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser verdeutlichen Dem Vorschlag, eine Markierung in Form des Verkehrszeichens (VZ) 274-30 Straßenverkehrsordnung (StVO) "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" auf der Fahrbahn aufzubringen, um die Beschilderung zu verdeutlichen, wird nicht entsprochen. Dies würde gemäß der §§ 39-43 StVO einer Doppelbeschilderung entsprechen, die nicht anzuordnen ist. Der Anregung wird jedoch dahingehend entsprochen, dass ein zweites VZ 274-30 StVO (Tempo 30) nach dem Kurvenbereich in Höhe der Haus Nr. 37 angebracht wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.04.2018, V 828

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