Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser verdeutlichen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.07.2018, ST 1361 Betreff: Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser
verdeutlichen Dem Vorschlag, eine Markierung in
Form des Verkehrszeichens (VZ) 274-30 Straßenverkehrsordnung (StVO) "zulässige
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" auf der Fahrbahn aufzubringen, um die
Beschilderung zu verdeutlichen, wird nicht entsprochen. Dies würde gemäß der §§
39-43 StVO einer Doppelbeschilderung entsprechen, die nicht anzuordnen
ist. Der Anregung wird jedoch dahingehend
entsprochen, dass ein zweites VZ 274-30 StVO (Tempo 30) nach dem Kurvenbereich
in Höhe der Haus Nr. 37 angebracht wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.04.2018, V 828