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Illegales Dauerparken im Fußgängerbereich unterbinden!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der Fußgängerzone der Fahrgasse/Reineckstraße ist das Be-und Entladen von 5:00 Uhr bis 11:00 Uhr erlaubt, entsprechend darf der Bereich dazu auch befahren werden. Nach 11:00 Uhr erfolgt eine Überwachung nahezu täglich zu unterschiedlichen Uhrzeiten. Kontrollen durch die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei sind repressive Maßnahmen, bei denen bereits begangenes falsches Parkverhalten geahndet wird. Diese sind besonders dann zielführend, wenn die Verkehrsteilnehmenden aufgrund der ausgestellten Verwarnungen reagieren und aus den Fehlern lernen. Sofern jedoch - wie im Bereich der Fahrgasse/Reineckstraße - eine ständig wechselnde Personengruppe vorliegt, können auch nochmals intensivierte Kontrollen keine Wirkung erzielen, weil ständig andere Fahrzeuge angetroffen werden. Es gilt hier auch zu bedenken, dass die Sanktionshöhe, die im europäischen Vergleich noch immer äußerst niedrig ist, keinen abschreckenden Effekt hat und von vielen billigend in Kauf genommen wird. Das ordnungswidrige Parken in diesem Bereich kann demnach nicht durch die Überwachungskräfte gänzlich unterbunden werden. Die Fußgängerzone ist eindeutig beschildert. Es handelt sich daher um ein bewusstes Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann.

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