Kreisverkehr an der Kreuzung Liliencronstraße/ Eichendorffstraße/ Fallerslebenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST
1359
Betreff: Kreisverkehr an
der Kreuzung Liliencronstraße/ Eichendorffstraße/ Fallerslebenstraße Der Knotenpunkt, der sich
innerhalb einer Tempo 30-Zone befindet, weist für ein Wohngebiet keine
ungewöhnliche verkehrliche Belastung auf und wird auch nicht regelmäßig durch
Schwerverkehr (z.B. Buslinienverkehr) befahren. Auch zeigt die Prüfung der
Befahrbarkeit der vom Magistrat erarbeiteten Planung des Minikreisverkehrs auf,
dass die Abwicklung der anfallenden Verkehre am Knotenpunkt gewährleistet
bleibt. Der Magistrat
hält daher die vom Ortsbeirat geforderte Einrichtung eines Provisoriums am
Knotenpunkt Liliencronstraße/ Eichendorffstraße/ Fallerslebenstraße für nicht
erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.06.2013, OM 2300