Kreisverkehr an der Kreuzung Liliencronstraße/ Eichendorffstraße/ Fallerslebenstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1359
Betreff: Kreisverkehr an der Kreuzung Liliencronstraße/ Eichendorffstraße/ Fallerslebenstraße Der Knotenpunkt, der sich innerhalb einer Tempo 30-Zone befindet, weist für ein Wohngebiet keine ungewöhnliche verkehrliche Belastung auf und wird auch nicht regelmäßig durch Schwerverkehr (z.B. Buslinienverkehr) befahren. Auch zeigt die Prüfung der Befahrbarkeit der vom Magistrat erarbeiteten Planung des Minikreisverkehrs auf, dass die Abwicklung der anfallenden Verkehre am Knotenpunkt gewährleistet bleibt. Der Magistrat hält daher die vom Ortsbeirat geforderte Einrichtung eines Provisoriums am Knotenpunkt Liliencronstraße/ Eichendorffstraße/ Fallerslebenstraße für nicht erforderlich.