Lärmschutz an der A 661
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST
1358
Betreff: Lärmschutz an der
A 661 Der 6-streifige Ausbau der A 661
zwischen Bad Homburger Kreuz und Offenbach-Kaiserlei ist im aktuellen
Bedarfsplan des Bundes (BVWP 2030) in der Kategorie "Weiterer Bedarf" mit
Planungsrecht (WB*) eingestuft und somit vorläufig nicht mehr zur
Baurechtschaffung vorgesehen. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) kann
nur beim Neubau oder bei wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen angewendet
werden. Die BAB 661 wird im Bereich Eschersheim nicht wesentlich verändert.
Daher besteht derzeit kein Rechtsanspruch, um gegenüber Hessen Mobil - als für
die BAB 661 verantwortlichen Behörde - lärmmindernde Maßnahmen
durchzusetzen.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt
am Main hat sich beim Land Hessen dafür eingesetzt, zur Reduzierung der
Lärmbelastung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen im
Stadtgebiet abzusenken - bisher weitgehend erfolglos. Eine Ausnahme bildet der Autobahnabschnitt der A 66
zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle
Ludwig-Landmann-Straße. Hier wurde in den Nachtstunden von 22:00 bis 06:00 Uhr
eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Höhe von 100 km/h angeordnet. Zur Wahrung der kommunalen Interessen wird sich der
Magistrat bei der Fortschreibung des gültigen Lärmaktionsplans aus dem Jahr
2016 erneut für lärmmindernde Maßnahmen einsetzen. Darüber hinaus sieht der Magistrat keine
Möglichkeiten, im Vorgriff auf einen späteren Ausbau der A 661 und in eigener
Regie bauliche Lärmschutzeinrichtungen umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.06.2018, OM 3376