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Lärmschutz an der A 661

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1358 Betreff: Lärmschutz an der A 661 Der 6-streifige Ausbau der A 661 zwischen Bad Homburger Kreuz und Offenbach-Kaiserlei ist im aktuellen Bedarfsplan des Bundes (BVWP 2030) in der Kategorie "Weiterer Bedarf" mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und somit vorläufig nicht mehr zur Baurechtschaffung vorgesehen. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) kann nur beim Neubau oder bei wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen angewendet werden. Die BAB 661 wird im Bereich Eschersheim nicht wesentlich verändert. Daher besteht derzeit kein Rechtsanspruch, um gegenüber Hessen Mobil - als für die BAB 661 verantwortlichen Behörde - lärmmindernde Maßnahmen durchzusetzen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat sich beim Land Hessen dafür eingesetzt, zur Reduzierung der Lärmbelastung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen im Stadtgebiet abzusenken - bisher weitgehend erfolglos. Eine Ausnahme bildet der Autobahnabschnitt der A 66 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Ludwig-Landmann-Straße. Hier wurde in den Nachtstunden von 22:00 bis 06:00 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Höhe von 100 km/h angeordnet. Zur Wahrung der kommunalen Interessen wird sich der Magistrat bei der Fortschreibung des gültigen Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2016 erneut für lärmmindernde Maßnahmen einsetzen. Darüber hinaus sieht der Magistrat keine Möglichkeiten, im Vorgriff auf einen späteren Ausbau der A 661 und in eigener Regie bauliche Lärmschutzeinrichtungen umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3376

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