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Informationen über Bauarbeiten in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1358 Betreff: Informationen über Bauarbeiten in Nieder-Eschbach Aufgrund des Begründungstextes der Anregung ist davon auszugehen, dass sich die Anregung des Ortsbeirats auf Bauarbeiten im öffentlichen Raum bezieht. Soweit die Anregung des Ortsbeirates auch umfassende Informationen über baugenehmigungspflichtige Vorhaben nach der Hessischen Bauordnung umfassen soll, kann der Magistrat dieser Bitte aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht nachkommen. Der Gesetzgeber sieht keine Verpflichtung vor, dass Bauvorhaben den politischen Gremien oder der Öffentlichkeit im Vorfeld vorzustellen sind. Vielmehr sind Bauvorhaben nichtöffentliche Verfahren, bei denen die Verfahrensbeteiligten gemäß § 30 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ein besonders geschütztes Recht haben, dass die Verwaltung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht unbefugt offenbart. Der Magistrat folgt im Rahmen der gesetzlichen Bindungen dem Informations- und Beratungsanliegen der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte, indem er mündlich oder schriftlich berichtet. Bei besonderen Bauvorhaben bittet der Magistrat den Bauherren um eine frühzeitige Vorstellung im Ortsbeirat. Dieser Bitte wird in fast allen Fällen nachgekommen. Der Umbau der Bushaltestelle im Urseler Weg gegenüber der Otto-Hahn-Schule sieht die Errichtung eines barrierefreien Haltestellenkaps vor. Nach Informationen des zuständigen Projektmanagements der VGF wurde im Zuge der Ausführung eine Umplanung der Haltestelle notwendig. Durch die Umplanung kommt es zu Verzögerungen in der Bauausführung. Die Haltestelle wird voraussichtlich Ende 2016 fertig gestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 313

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