Informationen über Bauarbeiten in Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST
1358
Betreff: Informationen über
Bauarbeiten in Nieder-Eschbach Aufgrund des Begründungstextes der
Anregung ist davon auszugehen, dass sich die Anregung des Ortsbeirats auf
Bauarbeiten im öffentlichen Raum bezieht. Soweit die Anregung des Ortsbeirates auch umfassende
Informationen über baugenehmigungspflichtige Vorhaben nach der Hessischen
Bauordnung umfassen soll, kann der Magistrat dieser Bitte aufgrund der
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht nachkommen. Der Gesetzgeber sieht keine
Verpflichtung vor, dass Bauvorhaben den politischen Gremien oder der
Öffentlichkeit im Vorfeld vorzustellen sind. Vielmehr sind Bauvorhaben
nichtöffentliche Verfahren, bei denen die Verfahrensbeteiligten gemäß § 30 des
Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ein besonders geschütztes Recht haben,
dass die Verwaltung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht unbefugt
offenbart. Der Magistrat folgt im Rahmen der
gesetzlichen Bindungen dem Informations- und Beratungsanliegen der
Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte, indem er mündlich oder
schriftlich berichtet. Bei besonderen Bauvorhaben bittet der Magistrat den
Bauherren um eine frühzeitige Vorstellung im Ortsbeirat. Dieser Bitte wird in
fast allen Fällen nachgekommen. Der Umbau der Bushaltestelle im Urseler Weg
gegenüber der Otto-Hahn-Schule sieht die Errichtung eines barrierefreien
Haltestellenkaps vor. Nach Informationen des zuständigen Projektmanagements der
VGF wurde im Zuge der Ausführung eine Umplanung der Haltestelle notwendig.
Durch die Umplanung kommt es zu Verzögerungen in der Bauausführung. Die
Haltestelle wird voraussichtlich Ende 2016 fertig gestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.07.2016, OM 313