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Optimierung am Praunheimer Kreisel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1356 Betreff: Optimierung am Praunheimer Kreisel Zu 1.: Der Träger des Nordwestkrankenhauses hat bereits beim Magistrat die Aufstellung von Hinweisschildern beantragt. Hierzu sind jedoch noch einige Modalitäten zu klären. Zu 2.: Die in der Anregung angesprochenen Ampeln schalten für die Kraftfahrzeuge nur auf Rot, wenn ein Fußgänger die Anforderungstaste betätigt hat. Ein unnötiges Verzögern des Verkehrsflusses ist daher nur im Störungsfall möglich. Die beiden Ampeln werden unverzüglich dahingehend überprüft. Zu 3.: Es sind dem Magistrat keine Bestrebungen bekannt, die Verkehrsführung (VKF) der Sandplackenstraße zu verändern. Dem Ausbau des Kreisverkehrs ist die heutige VKF zu Grunde gelegt, so dass für einen Fahrtrichtungswechsel die Einmündung in den Kreisverkehr baulich verändert werden müsste. Dies ist jedoch aus Gewährleistungs-gründen der gerade erst Ende 2011 fertiggestellten Verkehrsanlagen nicht möglich. Unabhängig davon sieht der Magistrat keine Notwendigkeit, eine VKF-Änderung vorzunehmen, da durch den Kreisel der krankenhausbezogene Verkehr direkt geführt und Praunheim von diesem Verkehr entlastet wird. Im Übrigen würde die vorgeschlagene neue VKF aus Sicht des Magistrats zu einer Mehrbelastung der Sandplackenstraße führen. Der Magistrat erachtet es daher als sinnvoll, die heutige VKF beizubehalten. Zu 4.: Ein neuer Knotenpunktsucher Standort für den Glascontainer wird von der FES im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Zu 5.: Die Durchfahrt der Bushaltestelle ist bereits durch eine angebrachte Markierung (Fahrstreifenbegrenzungslinie, Verkehrszeichen (VZ) 295 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Beschilderung (Verbot für Fahrzeuge aller Art, VZ 250 StVO) verboten. Weiterreichender Maßnahmen bedarf es daher nicht. Zu 6.: Eine Verlängerung des Fußgängerüberweges durch die Bushaltestelle ist nicht möglich. Der Fußgänger wird vielmehr analog der taktilen Streifen und damit gut sichtbar durch die Busspur auf den Gehweg geführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1021

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