Optimierung am Praunheimer Kreisel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST
1356
Betreff: Optimierung am
Praunheimer Kreisel Zu 1.: Der Träger des Nordwestkrankenhauses hat bereits
beim Magistrat die Aufstellung von Hinweisschildern beantragt. Hierzu sind
jedoch noch einige Modalitäten zu klären. Zu 2.: Die in der Anregung angesprochenen Ampeln schalten
für die Kraftfahrzeuge nur auf Rot, wenn ein Fußgänger die Anforderungstaste
betätigt hat. Ein unnötiges Verzögern des Verkehrsflusses ist daher nur im
Störungsfall möglich. Die beiden Ampeln werden unverzüglich dahingehend
überprüft. Zu 3.: Es sind dem Magistrat keine Bestrebungen bekannt,
die Verkehrsführung (VKF) der Sandplackenstraße zu verändern. Dem Ausbau des
Kreisverkehrs ist die heutige VKF zu Grunde gelegt, so dass für einen
Fahrtrichtungswechsel die Einmündung in den Kreisverkehr baulich verändert
werden müsste. Dies ist jedoch aus Gewährleistungs-gründen der gerade erst Ende
2011 fertiggestellten Verkehrsanlagen nicht möglich. Unabhängig davon sieht der Magistrat keine
Notwendigkeit, eine VKF-Änderung vorzunehmen, da durch den Kreisel der
krankenhausbezogene Verkehr direkt geführt und Praunheim von diesem Verkehr
entlastet wird. Im Übrigen würde die vorgeschlagene neue VKF aus Sicht des
Magistrats zu einer Mehrbelastung der Sandplackenstraße führen. Der Magistrat
erachtet es daher als sinnvoll, die heutige VKF beizubehalten. Zu 4.: Ein neuer Knotenpunktsucher Standort für den
Glascontainer wird von der FES im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat
vorgeschlagen.
Zu 5.: Die Durchfahrt der Bushaltestelle ist bereits durch
eine angebrachte Markierung (Fahrstreifenbegrenzungslinie, Verkehrszeichen (VZ)
295 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Beschilderung (Verbot für Fahrzeuge
aller Art, VZ 250 StVO) verboten. Weiterreichender Maßnahmen bedarf es daher
nicht. Zu 6.: Eine Verlängerung des Fußgängerüberweges durch die
Bushaltestelle ist nicht möglich. Der Fußgänger wird vielmehr analog der
taktilen Streifen und damit gut sichtbar durch die Busspur auf den Gehweg
geführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1021