Anwohner vom Buslärm entlasten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST
1355
Betreff: Anwohner vom
Buslärm entlasten Grundsätzlich müssen alle Busse in
Frankfurt am Main den Anforderungen der Ausschreibungen auch im Bereich
Lärmemission genügen. Diese verlangen über die gesetzlichen Vorgaben (80 dB(A)
gem. RL 2007/34/EG, Nachfolger zu RL 92/97/EWG) hinaus 77 dB(A)
Fahrgeräuschemission. Jedes Unternehmen weist bei Betriebsaufnahme nach, dass
dieser Grenzwert für seine Fahrzeuge eingehalten wird. Die Spezifizierung der neuen
Fahrzeuge auf 77dB(A) bedeutet, dass aufgrund der logarithmisch skalierten
Tabelle für Geräuschaufzeichnungen der Schalldruck gegenüber 80 dB(A) deutlich
reduziert wird. Die gesetzlichen Mindestanforderungen werden durch die neuen
Fahrzeuge somit deutlich unterschritten. Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass die
Fahrzeuge aufgrund der Klangfarbe, Frequenzen, und neuer Konstruktionsmerkmale
in spezifischen Situationen subjektiv anders und ggf. auch als laut empfunden
werden. Ein derartiges Abweichen des subjektiven Empfindens von der in
Messzyklen überprüften Lärmbelastung lässt sich aber bei keinem Fahrzeugtyp
vermeiden. Die meisten im Frankfurter Westen
verkehrenden Buslinien gehören dem Linienbündel B an, in dem das beauftragte
Busunternehmen Busse des polnischen Herstellers Solaris einsetzt. Die in Rede
stehende Buslinie 51 gehört jedoch zum Linienbündel C (Süd), das von einem
anderen Verkehrsunternehmen betrieben wird. Dieses Unternehmen setzt
größtenteils Fahrzeuge der Fa. Volvo ein. Tatsächlich ergeben sich durch die
hoch angebrachte Auspuffanlage der Volvo im Bündel C und somit der
Linie 51 bisweilen ungewohnte Abstrahlungen in Verbindung mit der
Umgebung. Die Fahrgeräuschemission liegt jedoch nicht über den Frankfurter
Vorgaben. Die Linien des Linienbündels C
wurden zum Dezember 2008 für eine Laufzeit von fünf Jahren vergeben. Die
Neuausschreibung ist somit zum Dezember 2013 vorgesehen. Demnach sind die
Fahrzeuge des Herstellers Volvo, die von dem Busunternehmen eingesetzt werden,
gegenwärtig drei Jahre alt. Es ist dem Unternehmen jetzt nicht zuzumuten, für
die Restlaufzeit des Auftrags von 2 Jahren noch einmal neue Busse zu
beschaffen. Bei den
künftigen sowie den jetzt laufenden Vergabeverfahren wird jedoch vorgegeben,
dass die Positionierung des Auspuffs auf dem Dach ausgeschlossen ist.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.09.2011, OM 351