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Anwohner vom Buslärm entlasten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1355 Betreff: Anwohner vom Buslärm entlasten Grundsätzlich müssen alle Busse in Frankfurt am Main den Anforderungen der Ausschreibungen auch im Bereich Lärmemission genügen. Diese verlangen über die gesetzlichen Vorgaben (80 dB(A) gem. RL 2007/34/EG, Nachfolger zu RL 92/97/EWG) hinaus 77 dB(A) Fahrgeräuschemission. Jedes Unternehmen weist bei Betriebsaufnahme nach, dass dieser Grenzwert für seine Fahrzeuge eingehalten wird. Die Spezifizierung der neuen Fahrzeuge auf 77dB(A) bedeutet, dass aufgrund der logarithmisch skalierten Tabelle für Geräuschaufzeichnungen der Schalldruck gegenüber 80 dB(A) deutlich reduziert wird. Die gesetzlichen Mindestanforderungen werden durch die neuen Fahrzeuge somit deutlich unterschritten. Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass die Fahrzeuge aufgrund der Klangfarbe, Frequenzen, und neuer Konstruktionsmerkmale in spezifischen Situationen subjektiv anders und ggf. auch als laut empfunden werden. Ein derartiges Abweichen des subjektiven Empfindens von der in Messzyklen überprüften Lärmbelastung lässt sich aber bei keinem Fahrzeugtyp vermeiden. Die meisten im Frankfurter Westen verkehrenden Buslinien gehören dem Linienbündel B an, in dem das beauftragte Busunternehmen Busse des polnischen Herstellers Solaris einsetzt. Die in Rede stehende Buslinie 51 gehört jedoch zum Linienbündel C (Süd), das von einem anderen Verkehrsunternehmen betrieben wird. Dieses Unternehmen setzt größtenteils Fahrzeuge der Fa. Volvo ein. Tatsächlich ergeben sich durch die hoch angebrachte Auspuffanlage der Volvo im Bündel C und somit der Linie 51 bisweilen ungewohnte Abstrahlungen in Verbindung mit der Umgebung. Die Fahrgeräuschemission liegt jedoch nicht über den Frankfurter Vorgaben. Die Linien des Linienbündels C wurden zum Dezember 2008 für eine Laufzeit von fünf Jahren vergeben. Die Neuausschreibung ist somit zum Dezember 2013 vorgesehen. Demnach sind die Fahrzeuge des Herstellers Volvo, die von dem Busunternehmen eingesetzt werden, gegenwärtig drei Jahre alt. Es ist dem Unternehmen jetzt nicht zuzumuten, für die Restlaufzeit des Auftrags von 2 Jahren noch einmal neue Busse zu beschaffen. Bei den künftigen sowie den jetzt laufenden Vergabeverfahren wird jedoch vorgegeben, dass die Positionierung des Auspuffs auf dem Dach ausgeschlossen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 351

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