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Schwanheim: Umfangreiche Rodungen entlang der B 40

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Dem Magistrat lag kein Antrag zur Gehölzentfernung vor. Zur Klärung des Sachverhaltes wurde bei Hessen Mobil angefragt. Eine entsprechende Antwort liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Maßnahme um eine genehmigungsfreie Maßnahme aufgrund § 12 Abs. 2 Nr. 2. Hessisches Naturschutzgesetz handelt. Demnach sind "regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit oder entlang von Verkehrswegen (...)", genehmigten Eingriffen gleichgestellt.

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