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Überbauung von Parkplätzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich unterstützt der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates, wertvolle Flächenpotenziale, die derzeit ausschließlich für das Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden, auf eine mögliche Ergänzung mit darüber liegenden Wohnungen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang hat der Magistrat im Besonderen bereits die Standortpotenziale von eingeschossigen Einzelhandelsbetrieben sowie stadtweit Nachverdichtungspotenziale für die Wohnsiedlungsbestände der 1950er bis 1970er Jahre geprüft. Entsprechend der Anregung des Ortsbeirates 16 wurden die öffentlichen Parkplätze am Riedbad Bergen-Enkheim, bezüglich einer möglichen Überbauung zu Wohnzwecken überprüft. Betrachtet wurden sowohl die Parkplätze nördlich des Hallenbades sowie der Parkplatz am Freibad an der Leuchte.

  1. Öffentlicher Parkplatz an der Straße Leuchte (Freibad): Gemäß Regionalem Flächennutzungsplan (RegFNP) liegt der öffentliche Parkplatz im Bereich der Straße Leuchte innerhalb einer Grünfläche - Sportanlage-Freibad, in einem Vorranggebiet Regionaler Grünzug/ Vorranggebiet Natur und Landschaft, in einem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen sowie einem Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz. Die Parkplätze östlich der Straße Leuchte liegen zudem im Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main und im Landschaftsschutzgebiet. Einer Überbauung des Parkplatzes östlich der Straße Leuchte stehen somit übergeordnete regionalplanerische und städtische Zielaussagen entgegen. Aufgrund der Randlage (außerhalb des Siedlungsbereiches) sowie der genannten Abweichungen wird eine weitere Bebauung des Parkplatzes seitens des Stadtplanungsamtes nicht empfohlen. Der kleinere Parkplatz westlich der Straße Leuchte liegt zwar nicht im Bereich des Grüngürtels der Stadt Frankfurt am Main; dennoch widerspricht eine geplante Bebauung den o.g. Darstellungen des RegFNP. Da hierdurch der öffentliche Grünzug, der über das Enkheimer Ried sowie die Sport- und Freizeitanlagen bis in die Ortslage Enkheim hineinreicht, unterbrochen werden würde, wird eine Überbauung des Parkplatzes seitens des Stadtplanungsamtes ebenfalls nicht befürwortet.
  2. Öffentlicher Parkplatz nördlich des Hallenbades: Gemäß RegFNP liegt der Bereich innerhalb einer Fläche für Gemeinbedarf. Aufgrund der Lage innerhalb des bebauten Siedlungsbereiches, erscheint eine Überbauung des Parkplatzes grundsätzlich denkbar. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens wäre nach § 34 Baugesetzbuch (Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung) möglich. Entsprechend der Höhe der vorhandenen Umgebungsbebauung könnte eine Überbauung der Parkplätze mit maximal 2 zusätzlichen Geschossen + Dachgeschoss erfolgen. Derzeit sind auf der möglichen Fläche ca. 29 Parkplätze vorhanden, die nach einer Überbauung jedoch nicht in vollem Umfang wiederhergestellt werden können. Durch die Überbauung mit Wohnungen entsteht zudem ein zusätzlicher Bedarf an Stellplätzen. Eine Überbauung ist hier jedoch abhängig von der Klärung und Abstimmung zahlreicher Fragen im Vorfeld. Dazu gehören: - Bereitschaft der Bäderbetriebe als Eigentümer der Fläche klären und Klärung der Bauherrschaft - Umgang mit bestehenden Bäumen im Umfeld der vorhandenen Parkplätze - Klärung der notwendigen Erschließung/ notwendige Feuerwehrzufahrt - Prüfung des Stellplatzbedarfs und Klärung des Stellplatznachweises - Kosten/Nutzen - Analyse

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