Schulwegsicherung vor der Merianschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- : Die Markierung einer Zickzacklinie (Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ist nicht möglich, da es sich bei der Einfahrt um keine Feuerwehrzufahrt handelt. Wie beim Schulwegtermin vom
- März 2023 besprochen, werden die Parkwinkel vor der Einfahrt zum Schulhof nachmarkiert, um regelwidriges Parken zu unterbinden. Zu 2.: Ein Piktogramm mit dem Hinweis auf Kinder (VZ 136 StVO) befindet sich bereits in der Burgstraße zwischen Hausnummer 2 und
- Die Markierung eines zweiten Zeichens kann in Höhe Hausnummer 34 angeordnet und markiert werden. Der Ortsbeirat soll sein Votum hierzu abgeben. Zu 3.: Beim Schulwegtermin am
- März 2023 wurde bereits besprochen, dass ein geeigneter Querungsbereich für den Fußverkehr gegeben ist. Hier können keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Ohnehin müssen auch weiterhin beispielsweise Müllfahrzeuge einfahren können. Dies steht einer weiteren Einengung des Straßenquerschnitts entgegen. Zu 4.: Die Einrichtung einer Ladezone für Lieferdienste lässt sich nicht realisieren. Eine Beschilderung nur für Lieferdienste, wie zum Beispiel DHL, ist nicht möglich. Auch eine genaue Uhrzeit für diese Lieferungen lässt sich nicht festlegen. Jedem Fahrzeug ist es gestattet, in Ladezonen zu halten. Zu 5.: Gehwegnasen sind nicht geplant. Eine Umsetzung kann mittelfristig nicht in Aussicht gestellt werden.