Errichtung eines Bauzaunes im Länderweg/Strahlenberger Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST
1349
Betreff: Errichtung eines
Bauzaunes im Länderweg/Strahlenberger Weg Der Magistrat bedauert, der
Anregung nicht entsprechen zu können. Die Prüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass
sowohl die an die Fahrbahn bzw. den Gehweg angrenzende Böschungsmauer als auch
die Böschung selber nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, sondern der
Deutschen Bahn liegen. Das Aufstellen eines entsprechend hohen Zauns auf diesen
Flächen durch die Stadt ist daher nicht möglich. Aber auch der im Eigentum der
Stadt liegende und ohnehin nicht sehr breite Gehweg bietet wenig Spielraum, um
auf mehreren hundert Metern Länge einen Zaun zu errichten. Es wird in diesem Zusammenhang auf die an den
Gleisen stehenden Schilder der DB hingewiesen, auf denen eindeutig darauf
hingewiesen wird, dass das Betreten der Bahnanlagen verboten ist. Weiterhin
wird auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 1977 verwiesen, in
dem es heißt: "Es ist allgemein bekannt, dass Bahnanlagen nicht betreten werden
dürfen. Es kann nicht verlangt werden, alle Bahnanlagen sowie stark befahrene
Straßen oder Flüsse und Seen, die ebenfalls eine Gefahr darstellen können,
einzuzäunen." Eine umfassende Aufklärung der
Kinder im Hinblick auf die von Bahnanlagen ausgehenden Gefahren kann dazu
beitragen, die Einsicht der Kinder zu erhöhen und sich zukünftig vernünftig zu
verhalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.07.2016, OM 307