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Errichtung eines Bauzaunes im Länderweg/Strahlenberger Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1349 Betreff: Errichtung eines Bauzaunes im Länderweg/Strahlenberger Weg Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Die Prüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass sowohl die an die Fahrbahn bzw. den Gehweg angrenzende Böschungsmauer als auch die Böschung selber nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, sondern der Deutschen Bahn liegen. Das Aufstellen eines entsprechend hohen Zauns auf diesen Flächen durch die Stadt ist daher nicht möglich. Aber auch der im Eigentum der Stadt liegende und ohnehin nicht sehr breite Gehweg bietet wenig Spielraum, um auf mehreren hundert Metern Länge einen Zaun zu errichten. Es wird in diesem Zusammenhang auf die an den Gleisen stehenden Schilder der DB hingewiesen, auf denen eindeutig darauf hingewiesen wird, dass das Betreten der Bahnanlagen verboten ist. Weiterhin wird auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 1977 verwiesen, in dem es heißt: "Es ist allgemein bekannt, dass Bahnanlagen nicht betreten werden dürfen. Es kann nicht verlangt werden, alle Bahnanlagen sowie stark befahrene Straßen oder Flüsse und Seen, die ebenfalls eine Gefahr darstellen können, einzuzäunen." Eine umfassende Aufklärung der Kinder im Hinblick auf die von Bahnanlagen ausgehenden Gefahren kann dazu beitragen, die Einsicht der Kinder zu erhöhen und sich zukünftig vernünftig zu verhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 307

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