Geschwindigkeitsmessung Alt-Erlenbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST
1348
Betreff: Geschwindigkeitsmessung Alt-Erlenbach Entsprechend der vorliegenden
Anregung fand vom 19.06.2015 bis zum 03.07.2015 eine Langzeitmessung in der
Straße Alt-Erlenbach im Bereich der Hausnummer 97 (Ecke Im Fuchsloch) statt.
Als Ergebnis wurde in
Fahrtrichtung Orts einwärts eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich
von 23 %, in Fahrtrichtung Orts auswärts von 39 % festgestellt. 85 % der gemessenen Fahrzeuge fuhren
Orts einwärts eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 41 km/h, Orts auswärts
von 45 km/h. Orts einwärts
lag die mittlere Geschwindigkeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr bei 33 km/h und
zwischen 22:00 und 06:00 Uhr bei 34 km/h. Orts auswärts lag die mittlere
Geschwindigkeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr durchschnittlich bei 35 km/h und
zwischen 22:00 und 06:00 Uhr bei 36 km/h. Der Erlass des hessischen Ministeriums des Innern
und für Sport gibt vor, nach welchen Kriterien Messstellen für
Geschwindigkeitskontrollen ausgesucht werden müssen. Vorrangige Ziele sind die
Reduzierung von Unfällen an Unfallschwerpunkten sowie die Sicherung besonders
schützenswerter Örtlichkeiten wie beispielsweise Schulwege. Da es sich beim
Straßenabschnitt ab der Einmündung der Straße Im Fuchsloch um einen offiziellen
Schulweg der Schule am Erlenbach handelt, rechtfertigen die vorliegenden
Ergebnisse der Langzeitmessung die Aufnahme dieses Bereichs in das Messprogramm
der Verkehrsüberwachung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2015, OM 4150