Anwohnerparken für Anwohner der Gutleutstraße 23 bis 31
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST
1346
Betreff: Anwohnerparken für
Anwohner der Gutleutstraße 23 bis 31 zu 1. und 2.: Grundsätzlich werden in Frankfurt
Bewohnerparkzonen nur für größere zusammenhängende Gebiete, die über den
Bereich eines Baublocks deutlich hinausgehen, ausgewiesen. Insofern bezieht der
Magistrat die Anfrage auf einen Bereich des Bahnhofsviertels, der über die im
Betreff genannten Adressen hinausgeht. Es ist bekannt, dass in weiten Bereichen des
Bahnhofsviertels eine ausgeprägte Parkraumkonkurrenz zwischen Bewohnern, Kunden
und Besuchern besteht. Auch in Straßen mit einem hohen Wohnanteil besteht ein
erheblicher Bedarf an Kurzzeitparkmöglichkeiten für den Wirtschaftsverkehr,
Kunden und Besucher. Daher ist der Parkraum im Bahnhofsviertel grundsätzlich im
Zeitraum von 8:00 bis 17:00 Uhr bewirtschaftet oder als Ladezone ausgewiesen.
In den Abend- und Nachtstunden stehen die Parkstände den Bewohnern zur
Verfügung. Zusätzlich wurde in der Vergangenheit in der Gutleutstraße zwischen
Mainluststraße und Wilhelm-Leuschner-Straße auf der linken Fahrspur weiterer
Parkraum geschaffen. Einer weiteren Ausweitung des Parkraumangebots stehen
jedoch die Ansprüche an Aufenthalts- und Grünflächen entgegen. Die Frankfurter Regellösung für das Bewohnerparken
sieht die Reservierung eines Teils der öffentlichen Parkstände in bestimmten
Zeitbereichen für Bewohner mit Bewohnerparkausweis vor, die übrigen Parkstände
stehen unbewirtschaftet zur allgemeinen Verfügung. Diese Regelungsform ist
daher für das Bahnhofsviertel nicht geeignet. Stattdessen werden für Bewohner
des Bahnhofsviertels in öffentlichen Parkhäusern Stellplätze zu
subventionierten Preisen angeboten. Dieses Angebot wird allerdings derzeit voll
ausgeschöpft und kann nicht erweitert werden. Vor dem Hintergrund, dass der Magistrat das
Bahnhofsviertel als Wohnstandort stärken möchte, wird daher geprüft, ob hier
eine an die spezifischen örtlichen Nachfragebedingungen angepasste
Bewohnerparkregelung eingeführt werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 20.09.2011, V 134