Verkehrssicherheit im Bereich Metzlerstraße/Schweizer Straße/Untermainbrücke erhöhen
Stellungnahme des Magistrats
Der gesamte Seitenbereich der Ostseite der Schweizer Straße im Abschnitt zwischen Metzlerstraße und Schaumainkai hat eine Gesamtbreite von 3,5 Metern. Dabei hat der als Gehweg erkennbare Bereich eine Breite von etwa 2 Metern und der nicht benutzungspflichtige Radweg eine Breite von etwa 1,5 Metern. Dies sind die Breiten vom Bordstein bis zur Häuserkante. Durch Einbauten (Stromkasten, Parkscheinautomat und Masten) werden diese Breiten punktuell um bis zu 30 Zentimeter verringert. Der hohe Rad- und Fußverkehrsanteil auf der Schweizer Straße kann bei diesen Breiten nicht konfliktfrei abgewickelt werden. Der Magistrat sieht deshalb - und da auch Radfahrende die Fahrbahn nutzen - von einer Markierung der angeregten Fahrradpiktogramme auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg ab. Um Konflikte zu verhindern und dem Fußverkehr eine bedarfsgerechte Fläche zur Verfügung zu stellen, bleibt letztlich nur die Lösung, den Radverkehr auf der Fahrbahn abzuwickeln. Dabei erachtet der Magistrat es nicht als zielführend, den nicht benutzungspflichtigen Radweg aufzulösen und den Radverkehr nur noch im Mischverkehr zu führen. Stattdessen prüft der Magistrat mittelfristig die Einrichtung eines Radfahrstreifens auf dem Abschnitt zwischen Metzlerstraße und Schaumainkai. Diese Prüfung ist aufgrund der dem Ortsbeirat bekannten Planungen (Machbarkeitsstudie) zur Umgestaltung der mittleren Schweizer Straße ohnehin nötig, da sonst auf dem Abschnitt zwischen Metzlerstraße und Schaumainkai gegenüber der restlichen Schweizer Straße ein deutlich unattraktiveres Angebot für den Radverkehr zur Verfügung steht.