Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST
1345
Betreff: Illegale
Müllentsorgung in der Landschaft verhindern Im Rahmen der Begründung wird
ausgeführt, dass ortsfremde Personen ihren Müll auf der Gemarkung
Nieder-Eschbach entsorgen und dies vermutlich der Tatsache geschuldet sei, dass
die anliegenden Kommunen hohe, gewichtsabhängige Gebühren für die
Müllentsorgung erheben. Der Müll müsste von den betroffenen Landwirten auf
eigene Kosten entsorgt werden oder verbleibe in der Landschaft.
Diese Aussagen decken sich nicht
mit den Erfahrungen des Umweltamtes und der Stabsstelle Sauberes Frankfurt. Das
Umweltamt hat 2014 mehrfach die Beseitigung von illegalem Müll auf Feldern in
Nieder-Eschbach angeordnet. Diese Kosten wurden den Eigentümern nicht in
Rechnung gestellt. Es
handelte sich hauptsächlich um Schadstoffe, Bauschutt und Autoreifen, seltener
um Sperrmüll. Die Entsorgung von Bauschutt ist in Frankfurt am Main ebenfalls
kostenpflichtig. Auch sind Schadstoffe und Autoreifen nicht mit dem Sperrmüll
zu entsorgen, sondern sind auf den Bauhöfen abzugeben. Im Rahmen der
Verursacherermittlung ist festzustellen, dass aus diesen Gründen auch
Frankfurter Bürger zu den Verursachern von illegalen Müllablagerungen gehören.
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass in den Gemarkungen der
angrenzenden Gemeinden illegale Müllablagerungen durch Frankfurter Bürger
erfolgen.
Dem
Lösungsvorschlag, ein Abkommen zu treffen zur gegenseitigen, kostenfreien
Müllentsorgung mit anderen Städten, kann nicht gefolgt werden, da die
Abfallgebühren in Frankfurt am Main auf die hier anfallenden Kosten und die der
Bürgerschaft angebotenen Dienstleistungen kalkuliert sind; insbesondere ist
hier die bürgerfreundliche gebührenfreie Sperrmüllentsorgung hervorzuheben.
Die entsprechenden Satzungen
(Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung) gelten ausschließlich für Frankfurter
Liegenschaften, deren Eigentümer und Nutzer (Mieter, Gewerbetreibende). Eine Öffnung der Dienstleistungen
der hiesigen Abfallwirtschaft für Personen, die nicht in Frankfurt am Main
gebührenpflichtig veranlagt sind, ist rechtlich ausgeschlossen. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt wird in
Bereichen, die besonders häufig für illegale Entsorgungen genutzt werden
einzelne Observierungen beauftragen, um die Verursacher zu ermitteln und ein
entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ggf. Strafverfahren einleiten
zu lassen. Darüber hinaus
werden wir gerne einen Erfahrungsaustausch mit den umliegenden Gemeinden
Oberursel, Bad Homburg, Karben und Bad Vilbel anregen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.07.2014, OM 3300