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Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1345 Betreff: Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindern Im Rahmen der Begründung wird ausgeführt, dass ortsfremde Personen ihren Müll auf der Gemarkung Nieder-Eschbach entsorgen und dies vermutlich der Tatsache geschuldet sei, dass die anliegenden Kommunen hohe, gewichtsabhängige Gebühren für die Müllentsorgung erheben. Der Müll müsste von den betroffenen Landwirten auf eigene Kosten entsorgt werden oder verbleibe in der Landschaft. Diese Aussagen decken sich nicht mit den Erfahrungen des Umweltamtes und der Stabsstelle Sauberes Frankfurt. Das Umweltamt hat 2014 mehrfach die Beseitigung von illegalem Müll auf Feldern in Nieder-Eschbach angeordnet. Diese Kosten wurden den Eigentümern nicht in Rechnung gestellt. Es handelte sich hauptsächlich um Schadstoffe, Bauschutt und Autoreifen, seltener um Sperrmüll. Die Entsorgung von Bauschutt ist in Frankfurt am Main ebenfalls kostenpflichtig. Auch sind Schadstoffe und Autoreifen nicht mit dem Sperrmüll zu entsorgen, sondern sind auf den Bauhöfen abzugeben. Im Rahmen der Verursacherermittlung ist festzustellen, dass aus diesen Gründen auch Frankfurter Bürger zu den Verursachern von illegalen Müllablagerungen gehören. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass in den Gemarkungen der angrenzenden Gemeinden illegale Müllablagerungen durch Frankfurter Bürger erfolgen. Dem Lösungsvorschlag, ein Abkommen zu treffen zur gegenseitigen, kostenfreien Müllentsorgung mit anderen Städten, kann nicht gefolgt werden, da die Abfallgebühren in Frankfurt am Main auf die hier anfallenden Kosten und die der Bürgerschaft angebotenen Dienstleistungen kalkuliert sind; insbesondere ist hier die bürgerfreundliche gebührenfreie Sperrmüllentsorgung hervorzuheben. Die entsprechenden Satzungen (Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung) gelten ausschließlich für Frankfurter Liegenschaften, deren Eigentümer und Nutzer (Mieter, Gewerbetreibende). Eine Öffnung der Dienstleistungen der hiesigen Abfallwirtschaft für Personen, die nicht in Frankfurt am Main gebührenpflichtig veranlagt sind, ist rechtlich ausgeschlossen. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt wird in Bereichen, die besonders häufig für illegale Entsorgungen genutzt werden einzelne Observierungen beauftragen, um die Verursacher zu ermitteln und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ggf. Strafverfahren einleiten zu lassen. Darüber hinaus werden wir gerne einen Erfahrungsaustausch mit den umliegenden Gemeinden Oberursel, Bad Homburg, Karben und Bad Vilbel anregen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2014, OM 3300

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