Baustelleneinrichtung Leerbach Palais
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST
1344
Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach Palais Aufgrund einer Gefährdungsmeldung durch die Polizei
hat bereits am 16.04.2018 ein Ortstermin stattgefunden. Dort vertreten waren Mitarbeitende - der Polizei, Direktion
Verkehrssicherheit, - des Baubezirks Mitte/ Süd des
Amtes für Straßenbau und Erschließung, - der
Baustellenabsicherungsfirma BKS sowie - des Straßenverkehrsamts.
Bei diesem Termin wurden folgende
Ergänzungen festgelegt und angeordnet, die auch vom Ortsbeirat angeregt wurden.
Diese Maßnahmen wurden bereits alle umgesetzt: Zu 1.: Direkt an der Kreuzung Leerbachstraße Ecke
Emil-Claar-Straße wurden jeweils an den ersten beiden Teilen des Bauzauns die
angebrachten Werbebanner entfernt. Damit ist die Sichtachse von der
Emil-Claar-Straße zur Leerbachstraße wieder hergestellt. Zu 2.: In der Emil-Claar-Straße (aus Richtung Osten
kommend) vor der Kreuzung Leerbachstraße wurde ein Stoppschild (Verkehrszeichen
206 / Straßenverkehrs-Ordnung) aufgestellt. Außerdem wurde eine gelbe
Haltelinie markiert. In der Leerbachstraße wurden vor der Kreuzung
Emil-Claar-Straße (aus Richtung Norden kommend) gelbe Warteblöcke markiert.
In der Emil-Claar-Straße (vor der Hausnummer 15)
wurde auf einer Länge von zehn Metern eine weitere Haltverbotszone
eingerichtet. Bereits vor dem Ortstermin wurden
außerdem bereits am 02.03.2018 sowohl in der Leerbachstraße als auch in der
Emil-Claar-Straße die Verkehrsschilder "Achtung" (Verkehrszeichen 101 /
Straßenverkehrs-Ordnung) und "Unfallgefahr" (Verkehrszeichen 1006-31 /
Straßenverkehrs-Ordnung) aufgestellt. Mit diesen Verkehrszeichen sollte bereits
der Entwicklung eines Unfallschwerpunktes vorgebeugt werden. Zu 3.: Zusätzlich wurde ein Verkehrsspiegel angebracht,
damit die Fahrzeugführenden aus der Emil-Claar-Straße kommend eine bessere
Einsicht über den Verkehr in der Leerbachstraße erhalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.04.2018, OM 3032