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Baustelleneinrichtung Leerbach Palais

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1344 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach Palais Aufgrund einer Gefährdungsmeldung durch die Polizei hat bereits am 16.04.2018 ein Ortstermin stattgefunden. Dort vertreten waren Mitarbeitende - der Polizei, Direktion Verkehrssicherheit, - des Baubezirks Mitte/ Süd des Amtes für Straßenbau und Erschließung, - der Baustellenabsicherungsfirma BKS sowie - des Straßenverkehrsamts. Bei diesem Termin wurden folgende Ergänzungen festgelegt und angeordnet, die auch vom Ortsbeirat angeregt wurden. Diese Maßnahmen wurden bereits alle umgesetzt: Zu 1.: Direkt an der Kreuzung Leerbachstraße Ecke Emil-Claar-Straße wurden jeweils an den ersten beiden Teilen des Bauzauns die angebrachten Werbebanner entfernt. Damit ist die Sichtachse von der Emil-Claar-Straße zur Leerbachstraße wieder hergestellt. Zu 2.: In der Emil-Claar-Straße (aus Richtung Osten kommend) vor der Kreuzung Leerbachstraße wurde ein Stoppschild (Verkehrszeichen 206 / Straßenverkehrs-Ordnung) aufgestellt. Außerdem wurde eine gelbe Haltelinie markiert. In der Leerbachstraße wurden vor der Kreuzung Emil-Claar-Straße (aus Richtung Norden kommend) gelbe Warteblöcke markiert. In der Emil-Claar-Straße (vor der Hausnummer 15) wurde auf einer Länge von zehn Metern eine weitere Haltverbotszone eingerichtet. Bereits vor dem Ortstermin wurden außerdem bereits am 02.03.2018 sowohl in der Leerbachstraße als auch in der Emil-Claar-Straße die Verkehrsschilder "Achtung" (Verkehrszeichen 101 / Straßenverkehrs-Ordnung) und "Unfallgefahr" (Verkehrszeichen 1006-31 / Straßenverkehrs-Ordnung) aufgestellt. Mit diesen Verkehrszeichen sollte bereits der Entwicklung eines Unfallschwerpunktes vorgebeugt werden. Zu 3.: Zusätzlich wurde ein Verkehrsspiegel angebracht, damit die Fahrzeugführenden aus der Emil-Claar-Straße kommend eine bessere Einsicht über den Verkehr in der Leerbachstraße erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3032

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