Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich zur Anregung ämterübergreifend abgestimmt und wird den Feldweg nicht verlegen beziehungsweise ausbauen, da sich der Bereich in einem Naturschutzgebiet befindet. Die vorgeschlagene neue Wegeführung kreuzt den dort verlaufenden, renaturierten Taunengraben, ein Gewässer 3. Ordnung und greift in einen rechtlich gebundenen Bereich einer naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahme ein.