Rattenplage Marbachweg vor den Hausnummern 216 bis 230 (.Roter Block.) gegenüber der U-Bahn-Station .Marbachweg/Sozialzentrum"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST
1343
Betreff: Rattenplage
Marbachweg vor den Hausnummern 216 bis 230 ("Roter Block") gegenüber
der U-Bahn-Station "Marbachweg/Sozialzentrum" Nach Eingang der Anregung des
Ortsbeirates 10 (OM 3325) im Ordnungsamt wurde eine Rattenbefallskontrolle auf
den genannten Grundstücken durchgeführt. Hierbei konnte der Rattenbefall bestätigt werden. Da
Ratten als tierische Schädlinge im Sinne des § 17 Abs. 5 IFSG in Verbindung mit
der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge
(Schädlingsbekämpfungsverordnung) gelten, wurde die zuständige
Wohnungsbaugesellschaft aufgefordert unverzüglich eine Rattenbekämpfung
durchzuführen.
Eine Schädlingsbekämpfungsfirma
wurde daraufhin durch die Wohnungsbaugesellschaft beauftragt. Diese wird die
Ratten nach den Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes und der
Schädlingsbekämpfungsverordnung solange bekämpfen, bis kein Befall mehr
festgestellt werden kann. Hierzu gehört auch, dass Abfallstoffe, vor allem
Küchen- und Futterabfälle, Müll und Gerümpel von allen den Schädlingen leicht
zugänglichen Orten entfernt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.07.2014, OM 3325