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Rattenplage Marbachweg vor den Hausnummern 216 bis 230 (.Roter Block.) gegenüber der U-Bahn-Station .Marbachweg/Sozialzentrum"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1343 Betreff: Rattenplage Marbachweg vor den Hausnummern 216 bis 230 ("Roter Block") gegenüber der U-Bahn-Station "Marbachweg/Sozialzentrum" Nach Eingang der Anregung des Ortsbeirates 10 (OM 3325) im Ordnungsamt wurde eine Rattenbefallskontrolle auf den genannten Grundstücken durchgeführt. Hierbei konnte der Rattenbefall bestätigt werden. Da Ratten als tierische Schädlinge im Sinne des § 17 Abs. 5 IFSG in Verbindung mit der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung) gelten, wurde die zuständige Wohnungsbaugesellschaft aufgefordert unverzüglich eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Eine Schädlingsbekämpfungsfirma wurde daraufhin durch die Wohnungsbaugesellschaft beauftragt. Diese wird die Ratten nach den Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes und der Schädlingsbekämpfungsverordnung solange bekämpfen, bis kein Befall mehr festgestellt werden kann. Hierzu gehört auch, dass Abfallstoffe, vor allem Küchen- und Futterabfälle, Müll und Gerümpel von allen den Schädlingen leicht zugänglichen Orten entfernt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3325