Instabile Hanglage in Berkersheim?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST
1341
Betreff: Instabile Hanglage
in Berkersheim? Zur Frage 1: Hangrutschungen im Bereich der
Straßen "Auf der Kuhr" und "Im Klingenfeld" sind seit den 1960er Jahren bekannt
und wurden von Seiten der Stadt Frankfurt am Main mehrfach untersucht,
beginnend ca. ab dem Jahr 1966. Im Zusammenhang mit Erschließungsmaßnahmen (Straße
und Kanal) hat das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) ab dem Jahr 1997
die vorhandene sehr differenzierte geologische Situation mehrfach
intensiv gutachterlich untersuchen und bewerten lassen. Im Jahr 2008 wurden Messstellen zur Kontrolle der
Rutschgefährdung installiert. Städtische Baumaßnahmen werden in diesem Bereich
immer durch entsprechende Fachgutachten bewertet. Diese werden bei der Ausführung von
solchen Baumaßnahmen entsprechend berücksichtigt. Das Gutachten kann auf Wunsch im ASE (Abteilung 66.
3) durch den Ortsbeirat mit fachlicher Begleitung eingesehen werden. Zur Frage 2: Die mögliche Auswirkung der örtlichen geologischen
Situation auf Bauantragsverfahren im Hochbau liegt im Zuständigkeitsbereich der
Bauaufsichtsbehörde Frankfurt bzw. nach Landesbauordnung Hessen dem vom
Bauherrn beauftragten Architekten. Es kann keine generelle Aussage zu den Konsequenzen
aus den Hangrutschungen gemacht werden, da jeder Einzelfall individuell geprüft
wird. Zur Frage 3: Nach Mitteilung der DB AG hat ein Fachgutachter im
Rahmen des jüngsten Planänderungs-verfahren zum Ausbau der Main-Weser-Bahn
festgestellt, dass die Intensität der aus dem Bahnbetrieb resultierenden
Erschütterungen keine Hangrutschungen verursacht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.06.2016, V 63