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Instabile Hanglage in Berkersheim?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1341 Betreff: Instabile Hanglage in Berkersheim? Zur Frage 1: Hangrutschungen im Bereich der Straßen "Auf der Kuhr" und "Im Klingenfeld" sind seit den 1960er Jahren bekannt und wurden von Seiten der Stadt Frankfurt am Main mehrfach untersucht, beginnend ca. ab dem Jahr 1966. Im Zusammenhang mit Erschließungsmaßnahmen (Straße und Kanal) hat das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) ab dem Jahr 1997 die vorhandene sehr differenzierte geologische Situation mehrfach intensiv gutachterlich untersuchen und bewerten lassen. Im Jahr 2008 wurden Messstellen zur Kontrolle der Rutschgefährdung installiert. Städtische Baumaßnahmen werden in diesem Bereich immer durch entsprechende Fachgutachten bewertet. Diese werden bei der Ausführung von solchen Baumaßnahmen entsprechend berücksichtigt. Das Gutachten kann auf Wunsch im ASE (Abteilung 66. 3) durch den Ortsbeirat mit fachlicher Begleitung eingesehen werden. Zur Frage 2: Die mögliche Auswirkung der örtlichen geologischen Situation auf Bauantragsverfahren im Hochbau liegt im Zuständigkeitsbereich der Bauaufsichtsbehörde Frankfurt bzw. nach Landesbauordnung Hessen dem vom Bauherrn beauftragten Architekten. Es kann keine generelle Aussage zu den Konsequenzen aus den Hangrutschungen gemacht werden, da jeder Einzelfall individuell geprüft wird. Zur Frage 3: Nach Mitteilung der DB AG hat ein Fachgutachter im Rahmen des jüngsten Planänderungs-verfahren zum Ausbau der Main-Weser-Bahn festgestellt, dass die Intensität der aus dem Bahnbetrieb resultierenden Erschütterungen keine Hangrutschungen verursacht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 63

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